ukem, ich würde den ganzen Sturm im Wasserglas ja noch verstehen, wenn du in Renos beleidigt worden wärst. Aber ich kann da echt nichts finden .
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1 Troll
2, Heulsuse
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ukem, ich würde den ganzen Sturm im Wasserglas ja noch verstehen, wenn du in Renos beleidigt worden wärst. Aber ich kann da echt nichts finden .
Nu widersprichste dir aber, oder ?Wenn Ihr es so genau nehmen wollt gilt nur was Lukas Klamm persönlich unterschreibt, und letzendlich ist auch nur er verantwortlich )
Ja, wasn nun?Kentnisnahme ist grundsätzlich schon gegeben, eine gewisse Nachforschungspflicht liegt hier beim Mod.
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1 Troll
2, Heulsuse
Wenn Du meinst IRGENDEIN Gesetz hätte spezielle Passagen zum Klamm-Forum nimmst du Euch ein bisserl zu wichtigbelegst du mir das nun auch anhand der zutreffenden Passagen aus dem gesetz in Bezug zum Renommee??
Wenn du mich quotest, sprich mich bitte im Singular an; is mir sonst unangenehm.Mod oder Admin, wie technisch wollt Ihr jetzt werden?
Entweder das is die größte Internet-Straftat, die je unentdeckt bliebtDie Möglichkeit annonym Kommentare hinzuzufügen aber eben schon gg. §258 StGB sofern der Kommentar selbst eine Straftat darstellt.
Ich hatte hier zugegebenermaßen den Fehler gemacht anzunehmen Lukas Klamm wäre noch genauso umsichtig wie früher und hätte sich eintragen lassen bevor er Vollmachten verteilt; daß dem nicht so ist hatte ich gerade eben erst bemerkt.Nu widersprichste dir aber, oder ?
Punkt für Dich. In dem Punkt habe ich eindeutig einen Fehler gemacht, und ich Entschuldige mich hiermit in aller Form für die Verunstaltung Deines Nick.PS: Es zeugt auch von gewissem Respekt, Namen richtig zu lesen und wiederzugeben. Ich z.b. heiße Mone, nicht Mona. Ich sag ja auch nicht zu dir Ulkus, oder?
Müssen es auch nicht sein, es reicht wenn es 1. für mich beleidigend ist und 2. in beleigender Absicht geäußert wurde um den Tatbestand zu erfüllen. Und zumindest beim *bösartigen kleinwüchsigen Fabelwesen* gibts da ja eh keinen Zweifel.Sorry *dasgrinsenwiedermalverkneif"*, das sind für mich keine Beleidigungen.
Mod oder Admin, wie technisch wollt Ihr jetzt werden?
Wenn Ihr es ganz genau haben wollt dann schaut mal ins Klamm-Impressum. Da steht: *Einzelfirma Dipl.-Inf.
Lukas Klamm* (ohne e.K.). Damit ist das ganze hier eine Personengesellschaft, keine Firma i.S.d. HGB, und damit darf er an sich auch keine Vollmachten für wasauchimmer erteilen.
Müssen es auch nicht sein, es reicht wenn es 1. für mich beleidigend ist und 2. in beleigender Absicht geäußert wurde um den Tatbestand zu erfüllen. Und zumindest beim *bösartigen kleinwüchsigen Fabelwesen* gibts da ja eh keinen Zweifel.
Ich hatte hier zugegebenermaßen den Fehler gemacht anzunehmen Lukas Klamm wäre noch genauso umsichtig wie früher und hätte sich eintragen lassen bevor er Vollmachten verteilt; daß dem nicht so ist hatte ich gerade eben erst bemerkt.
Punkt für Dich. In dem Punkt habe ich eindeutig einen Fehler gemacht, und ich Entschuldige mich hiermit in aller Form für die Verunstaltung Deines Nick.
Müssen es auch nicht sein, es reicht wenn es 1. für mich beleidigend ist und 2. in beleigender Absicht geäußert wurde um den Tatbestand zu erfüllen. Und zumindest beim *bösartigen kleinwüchsigen Fabelwesen* gibts da ja eh keinen Zweifel.
Lies mal nach:Wäre anonymes Renommee eine Straftat, dann verrat mir bitte, wie die Entwickler dieses Boards (www.vbulletin.com) es geschafft haben, die Software zu entwickeln und so zu vertreiben, .....
Lies mal nach:
...Jelsoft Enterprises Ltd is a UK based new media company...
Müssen es auch nicht sein, es reicht wenn es 1. für mich beleidigend ist und 2. in beleigender Absicht geäußert wurde um den Tatbestand zu erfüllen. Und zumindest beim *bösartigen kleinwüchsigen Fabelwesen* gibts da ja eh keinen Zweifel.
Wirklich? Dann erzählt die IHK Hamburg aber gewaltigen Unsinn...Ui ui ui. Im Innenverhältnis darf er schon mal jede Vollmacht geben, die er geben möchte...
:... Im übrigen kann auch eine Einzelgesellschaft Vollmachten im Außenverhältnis erteilen, ohne Zweifel.
Wie in aller Welt eillst Du denn eine Vollmacht gem. HGB geben wenn Du HGB gar nicht in Anspruch nehmen kannst?Das e.K. würde übrigens zwar etwas am Status des Kaufmanns ändern, an der Möglichkeit, Vollmachten zu geben, aber rein gar nichts!
Ich möchte jetzt aber wissen, ob du mich wg. der Heulsuse anzeigen möchtest? Mein Anwalt, übrigens ein Klassenkamerad von mir, möchte
bestimmt auch mal grinsen.
Nochmal, Anzeigen geht eh nicht, das wäre ein Strafantrag.
Wie ich vorher schon angedeutet hatte werde ich selbigen nur da stellen wo mir der Vorgang erschwert wird.
Da Du Dich ja zu ekennen gegeben hast ist das nicht mehr der Fall, daher halte ich den Strafantrag gegen Dich auch nicht für nötig.
Da Du Dich ja zu ekennen gegeben hast ist das nicht mehr der Fall, daher halte ich den Strafantrag gegen Dich auch nicht für nötig.
Wie ich schon sagte: tu dir keinen Zwang an. Das Reno "troll" ist nämlich von mir . Du benimmst dich wie ein Troll, und dazu stehe ich auch. Gerade angemeldet, und im 1. Beitrag rumrotzen "laß die anderen hier rumlabern was sie wollen" sieht für mich nur nach stänkern aus.
Meine Daten, ganz unanonym:
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