Versandhausbestellungen auf falschen Namen (Quelle, Otto, etc...)

Das habe ich mich damals auch gefragt, aber seitdem betrachte ich sie nicht mehr als meine Mutter, meine Schwiegermutter war mir in den letzten 4 Jahren mehr Mutter als diese Frau.

Keine Ahnung was sich die Mutter von dem armen Jungen gedacht hat.
 
@rolleyes
Das Leben lehrt so etwas. Wo kein Kläger da kein Angeklagter. Wie soll der Richter wissen ob seine Entscheidung richtig ist oder nicht.
Das Internet und das Telefon machen Bestellungen ohne Unterschrift mehr als möglich.
Und wenn der Junge keinen Mahnbescheid tatsächlich in die Hände bekommt, dann ist es mehr als schwer etwas dagegen zu unternehmen.
Der Mahnbescheid wird rausgeschickt, wenn darauf nicht reagiert wird, ergo kein Einspruch, dann wird die Vollstreckung eingeleitet.
das ist das Ende der Fahnenstange, da gibt es dann erstmal keine Entscheidungen mehr.
Was also soll der Richter tun? bei jedem dieser Fälle von nicht bezahlten Rechnungen, erst einmal recherchieren ob das alles so seine Richtigkeit hat? Das muß er nicht, denn diese Fälle liegen auf seinem Tisch und werden abgearbeitet.
Mahnung an Hern XXXX 1000 Euro nicht bezahlt, aha Mahnbescheid und keine Reaktion, Stempel drauf und fertig.
Wenn dann die Vollstreckung kommt und wieder die Mutter dran ist, dann sieht er es vielleicht bei seinem nächsten Kontoauszug.
Das ist so bitter :-? Ich weiß nicht wie eine Mutter einem Kind sowas antun kann.

Aber unser Threadsteller hat sich noch garnicht wieder gemeldet :-?
 
Wenn dann die Vollstreckung kommt und wieder die Mutter dran ist, dann sieht er es vielleicht bei seinem nächsten Kontoauszug.
Das ist so bitter :-? Ich weiß nicht wie eine Mutter einem Kind sowas antun kann.

Das ist zum Glück nicht korrekt, denn ein Gerichtsvollzieher will IMMER denjenigen persönlich haben, und per Telefon schon garnicht, sondern Hausbesuch oder Vorladung. Aber dann ist es eh schon ziemlich zu spät. Und wenn die Mutter diese Briefe die man da bekommt auch noch abfängt und eventuell dafür sorgt das er zu den Hausbesuchen des GV nicht da ist, dann hat er es ziemlich schnell mit der Polizei zu tun :-(

Aber unser Threadsteller hat sich noch garnicht wieder gemeldet :-?

Ja schade, ich würde gern wissen wie das Ganze weiter geht, ich hoffe der Junge hat mehr "Glück" als ich und schafft es gegen seine Mutter anzukommen.
 
Wie andere schon gesagt haben Anzeige erstatten aber gegen seine Mutter anzeige zu machen ist auch ein harter schritt. Aber ihm bleibt ja nichts anderes über. Finde es nur schade das Eltern gibt die sowas machen. Die verbauen doch die ganze Zukunft denn der Sohn wird später nichts mehr bekommen wenn er etwas im Internet bestellen will.
 
Das ist zum Glück nicht korrekt, denn ein Gerichtsvollzieher will IMMER denjenigen persönlich haben, und per Telefon schon garnicht, sondern Hausbesuch oder Vorladung. Aber dann ist es eh schon ziemlich zu spät. Und wenn die Mutter diese Briefe die man da bekommt auch noch abfängt und eventuell dafür sorgt das er zu den Hausbesuchen des GV nicht da ist, dann hat er es ziemlich schnell mit der Polizei zu tun :-(

Nein ich habe mich nicht ordentlich ausgedrückt oder Du hast es missverstanden, wie auch immer.
Ich meine die Vollstreckung in Form eines Vollstreckungsbescheides.
Der Gerichtsvollzieher muß persönlich mit demjenigen sprechen.
Aber dann ist es schon fast zu spät :-?
 
Wenn der Sohn dem Mahnbescheid mal einfach wiederspricht (das passende Feld ankreuzen und zurückschicken), dann ist da nichts mit Vollstreckungsbescheid.

Die Mutter fängt die Post ab, wie soll der Sohn dann Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen? Er wird davon erst Kenntnis bekommen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, und dann ist der Titel bereits rechtskräftig.

Der Mahnbescheid wird vom Amtsgericht kommen und MUSS persönlich zugestellt werden. Da kann die Mutter nichts abfangen.

Marty

Es gibt seit einiger Zeit die sogenannte "Vereinfachte Zustellung". Die Postzustellungsurkunde war einmal. Da wird Datum draufgeschrieben und dann landet das Teil im Briefkasten.
 
Vielleicht sollte sich der Betroffene ein Postfach mieten und seine Post aufs Postfach umleiten lassen, so hat er wenigstens die Möglichkeit auf Mahnbescheide etc. zu reagieren. Ich kenn mich zwar jetzt mit Postfächern nicht aus, aber denke schon, dass sowas gehen würde.
 
Ja das geht, aber dauert ein paar Tage und ist mit Kosten verbunden, aber ich denke im Vergleich zu den sonst folgenden Konsequenzen sollten die recht gering sein.
 
Das mit dem Postfach ist keine schlechte Idee.Kostet auch nur einmalig 15,00€ denn ich hab auch eins:) von daher weiß ich wie teuer das ist.
 
Also ich persönlich konnte es nicht auf anderen Namen beim Versandhäusern zu bestellen.

Aber ich verstehe auch nicht die Menschen die so was machen, denn der Post und den Nachbarn fällt so was doch nach einer Zeit auf wenn immer wieder andere Namen an der Klingel stehen.
 
er muss gar nichts beweisen. das versandhaus muss beweisen, dass er die sachen bestellt hat.

Absolute Fehlanzeige, das Versandhaus beweist das es an seine Adresse und seinen Namen geliefert wurde, er ist nun in der Beweispflicht darzulegen das er nichts erhalten hat.

Und bitte nicht wieder mit solchem Müll wie Quittung vpm Postboten oder so kommen, oder Unterschrift unter Vertrag. Bei Päckchen brauchst keine Quittung unterschreiben und bei Telefonbestellung gibts keine Vertragsunterschrift.
 
Und bitte nicht wieder mit solchem Müll wie Quittung vpm Postboten oder so kommen, oder Unterschrift unter Vertrag. Bei Päckchen brauchst keine Quittung unterschreiben und bei Telefonbestellung gibts keine Vertragsunterschrift.

Also ich muss immer was unterschreiben wenn ich n Päkchen bekomme.
 
Hallo Amazon und Quelle schicken sehr oft per Päkchen jetzt am Freitag habe ich noch eine Sendung von Quelle bekommen und musste dafür nicht unterschreiben.
Mich würde dann mal ineteressieren, was die machen, wenn jemand ankommt und behauptet, seine Ware sei noch nicht angekommen...

Marty