Rotlichtverletzung aber auch wieder nicht

Ja geht sowas denn immer gleich vor gericht?

Was denkst du denn wo das ganze hinführen könnte wenn du von dem Einspruch/Widerspruch gebrauch machst. Wenn die Bußgeldstelle nach dem Einspruch die Erkenntnis hat, dass das Bußgeld rechtsmäßig erlassen wurde so wandert dann die Angelegenheit zum Amtsgericht...
 
Worüber wird hier eigentlich noch diskutiert?
Für mich wird die Situation, desto mehr ich lese, immer klarer.
Rollerfahrerin kauft Döner am Eckladen, Roller steht neben der Ampel (nein, nicht direkt daneben, aber eben in einer Entfernung x neben der Ampel). Rollerfahrerin ist a) zu faul auf die Straße zu fahren und an der Ampel zu warten, um dann ordnungsgemäß abbiegen zu können, wo auch immer sie hin wollte und b) zu faul ihr Gefährt das kurze Stück, welches nötig war um aus dem Kreuzungsbereich heraus zu kommen, zu schieben. Rollerfahrerin setzt sich also auf ihren Roller, wirft das Gefährt an, umfährt unzulässigerweise auf dem Gehweg die lästige Kreuzung und dabei eben auch eine rote Ampel.
Glücklicherweise steht ein Streifenwagen bereit, um die Rollerfahrerin für ihre Faulheit zu belohnen.

Jetzt mal ehrlich, hör auf rumzujammern was denn nun aus deiner Sicht gewesen ist. Aus Sicht der Behörden hast du a) einen Gehweg unerlaubt befahren und b) eine rote Ampel über- bzw. umfahren dadurch. Da das rote Ampel-Überfahren teurer ist, greift eben das höhere Bußgeld. Zahl die 90 € und gut ist. Da muss man hier nicht noch ewig hin und her diskutieren was denn nun wie war mit dem Gehweg und der Dönerladeneinfahrt und der persönlichen Faulheit usw.