Rechtsangelegenheit: Buch als PDF & Ibookdownload

Canyonfire

The oak of Love
ID: 85388
L
23 April 2006
197
33
Hallo Leute,

ich habe ein riesiges Problem fürchte ich, und wollte einmal Eure Meinung dazu wissen.
Ich habe mir auf legalem Weg über ibooks ein buch gekauft. Paralell dazu, (1 Tag später) habe ich mir das Buch- zugegeben über eine Tauschbörse, illegal als PDF datei aus dem Internet gezogen.
Ich habe damals noch keine Erfahrung in Itunes und ibooks gehabt, und habe daher gedacht "lade mal vorsichtshalber eine Kopie, sicher ist sicher".

Heute habe ich Post bekommen. eine saftige Rechnung von über 800 Euro wegen Urheberrechtsverletzung. Meine IP wurde lokalisiert und der Sachverhalt aufgezeichnet wie ich die Datei des Buches heruntergeladen habe.
Ich habe wirklich nicht mit böser absicht gehandelt, wie gesagt ich war einfach gegenüber itunes misstrauisch (und meinem eigenem rechner) und wollte eine Sicherungskopie. Wahrscheinlich wurde die Datei im Netz weiterverbreitet, ich persönlich kann es aber nicht nachvollziehn- im Text (Unterlassungsbescheid) steht es zumindest geschrieben.

Ich bin nun folgendermaßen vorgegangen.
Ich habe einen Brief aufgesetzt, mit der bitte um den Sachverhalt, habe die Orginal-Itunes emailrechnung ausgedruckt und ein Screenshot meines Iphone´s gemacht, dass ich das Buch auch tatsächlich besitze. Ich habe dann auch noch geschrieben dass es wirklich keine bösartigkeit war und bezog mich auf eine Sicherungskopie für mich persönlich. Ich habe sehr höflich, und vorallem auch menschlich geschrieben, mit der bitte den Sachverhalt nochmal zu prüfen und der bitte einen kompromiss einzugehen.

Ich weiß, mit 0 werde ich nicht rauskommen, und ich sehe auch ein, dass ich diesen Bock nunmal geschossen habe, bzw. dass ich einfach unüberlegt gehandelt habe- die Frage ist nun wie es rechtlich aussieht...werden mir die vollen 800 Euro zur Last gelegt, oder besteht die Möglichkeit, dass ich mit etwas weniger (da ich das orginal ja praktisch gleichzeitig erworben habe) schlussendlich herauskomme?

Mir ist wirklich sehr schlecht, ich hoffe ich habe richtig gehandelt bisher... Bin für jeden Rat und Meinung dankbar.

Liebe Grüße und Danke
Manuel
 
Tauschbörse oder ähnliches

Hallo

Du hast 2 Möglcijkeiten

1. Du zahlst und untesrchreibst eine Unterlasungserklärung und zahlst, ev. lassen die sich erweichen und du zahlst etwas weniger als 800€

2. Du ziehst das ganze durch alle Instanzen durch, mit Gutachten un d allem, da eien IP absolut nichts aussagt, erst recht da dt. Sttatsanwalktschaften auf diese Art (nämlich per Sw) ermitelzehn IUP absolut nichts geben, im Gegensatz zu den dummen Zivilrichtern, die an die Richtigkeit und exaktehit der ermittelzen IP glauben, deshalb müßtest du ein Gegengutachten anfertigen lassen und die verwendete SW und das die damit ermittelte IP im Grunde nichts aussagt, neagtiv bewerten lassen.
Das hat aber bisher m.W. noch kein user der mit einer solchen Anzeige, Abmahnung konfrontiert wurde, durchgezogen.
 
2. Du ziehst das ganze durch alle Instanzen durch, mit Gutachten un d allem, da eien IP absolut nichts aussagt, erst recht da dt. Sttatsanwalktschaften auf diese Art (nämlich per Sw) ermitelzehn IUP absolut nichts geben, im Gegensatz zu den dummen Zivilrichtern, die an die Richtigkeit und exaktehit der ermittelzen IP glauben, deshalb müßtest du ein Gegengutachten anfertigen lassen und die verwendete SW und das die damit ermittelte IP im Grunde nichts aussagt, neagtiv bewerten lassen.
Das hat aber bisher m.W. noch kein user der mit einer solchen Anzeige, Abmahnung konfrontiert wurde, durchgezogen.

Danke für deine Antwort.
Gut d.h ich brauche einen guten Anwalt und könnte auch schlussendlich höher mit meinen kosten kommen als die bisherigen 800 euro.
die frage ist, ob sich das denn lohnt- wenn ich dann höher liege am ende nicht wirklich viel oder?
 
1. Google ist dein Freund, was Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen betrifft.

(extra fett, damit du dir auch die Mühe machst, dich mal ausführlich darüber zu informieren, um dir selbst ein Bild machen zu können)

2. Hab' ich bei einer ähnlichen Angelegenheit bald seit 2 Jahren nichts mehr von den Abzockern gehört. Ohne Anwalt.

3. Wirst du nach einer Recherche feststellen, dass es völlig egal ist, ob du das Buch bereits legal besessen hast, da nicht der DOWNLOAD sondern der UPLOAD (= das Verbreiten) sanktioniert werden soll.
 
1. Google ist dein Freund, was Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen betrifft.

(extra fett, damit du dir auch die Mühe machst, dich mal ausführlich darüber zu informieren, um dir selbst ein Bild machen zu können)

2. Hab' ich bei einer ähnlichen Angelegenheit bald seit 2 Jahren nichts mehr von den Abzockern gehört. Ohne Anwalt.

konkret habe ich nichts gefunden, die anwaltskammer wirkt seriös- internet: www.info.waldorf-frommer.de
 
2. Du ziehst das ganze durch alle Instanzen durch, mit Gutachten un d allem, da eien IP absolut nichts aussagt, erst recht da dt. Sttatsanwalktschaften auf diese Art (nämlich per Sw) ermitelzehn IUP absolut nichts geben, im Gegensatz zu den dummen Zivilrichtern, die an die Richtigkeit und exaktehit der ermittelzen IP glauben, deshalb müßtest du ein Gegengutachten anfertigen lassen und die verwendete SW und das die damit ermittelte IP im Grunde nichts aussagt, neagtiv bewerten lassen.

Hat der Threadersteller durch seinen Brief nicht den illegalen Down/Upload der Datei bereits zugegeben?

Mein Tipp: eine Rechtsberatung aufsuchen.
 
Oh, hab' ich jetzt erst gelesen. Das mit dem Brief war ein unüberlegter dummer Schnellschuss von dir, da du das Schreiben scheinbar nicht aufmerksam gelesen hast (schließlich geht es nicht um den Download, also ist es *piep*egal, ob du das Buch schon 100x gekauft hast oder nicht) :-?
 
hallo Leute,
Brief ist noch nicht weggeschickt!

habe hier mal was gefunden:
https://www.abgemahnt-hilfe.de/blog/news

in demfall erstmal danke an Hotwave!

- es handelt sich um das Buch von Thilo Sarrazin. Angeblich wie hier steht ist dieser Sachverhalt schon bekannt. Ich werde dort mal morgen anrufen. Den Brief werde ich ggf. nach Beratung wegschicken.
 
Paralell dazu, (1 Tag später) habe ich mir das Buch- zugegeben über eine Tauschbörse, illegal als PDF datei aus dem Internet gezogen.

Normalerweise würde ich als Laie generell sagen: Du hast deine Nutzungsberechtigung legal erworben, woher deine Kopie stammt wäre egal. Allerdings gibt es ein Problem: Wenn du das ganze über eine Tauschbörse runtergeladen hast, fungierst du in der Regel gleichzeitig als Uploader. Wenn das Buch zwecks Beweissicherung vollständig und eindeutig von deiner Festplatte heruntergeladen wurde, könnte das dennoch problematisch sein.

die anwaltskammer wirkt seriös- internet: www.info.waldorf-frommer.de
Naja, nicht wirklich.
Die kennen nur einen einzigen Tatvorwurf und lassen die Nützlichkeit des Artikels bewerten. :mrgreen:

3. Wirst du nach einer Recherche feststellen, dass es völlig egal ist, ob du das Buch bereits legal besessen hast, da nicht der DOWNLOAD sondern der UPLOAD (= das Verbreiten) sanktioniert werden soll.
Das war mal so. Hat sich aber meines Wissens mit der Ergänzung des Urherberrechts zum 1.1.2008 geändert.

@TE: Lass dich auf jeden Fall gut beraten, ganz ohne Grundlage könnte der Sachverhalt nicht sein. Und in Zukunft: Finger weg von Tauschbörsen ;)
 
Ich werde dort mal morgen anrufen. Den Brief werde ich ggf. nach Beratung wegschicken.
Schmeiß ihn besser in den Müll ;)

@aessit mir wurde damals (Frühjahr 2008 ) nur der Upload vorgeworfen, wie in allen anderen mir bekannten Fällen auch. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo NUR ein Download verfolgt wurde.
 
hotwave: ja gut aber was soll ich denn deiner meinung nach sonst tun. die nummer ist wirklich hilfreich schätze ich- die frage ist nur ob ein anwalt & gesamtaufwand schlussendlich genausoviel oder weniger kostet. Es ist in der tat so, dass in dem Brief der upload (die verbreitung) zur last gelegt wird- via bittorrent übrigens. Das Schreiben ignorieren geht ja auch nicht. und warten bis der nächste schritt folgt, und die kosten immer höher werden kann ich ja auch nicht. ein teil angst, ein teil hände gebunden, es ist einfach eine zwickmühle. Klar wenn ich nicht aufs geld achten müsste würde ich sofort bezahlen und sagen "blabla"... aber soo.. :roll:
 
Gelesen hast du meine Links aber schon, oder? :hö: (weil du gar nichts von modifizierter UE erwähnst) Ich weiß nicht, wie es aktuell in der Szene läuft, aber damals habe ich einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung mit etwas Blabla ("mein Rechner ist ein TOR-Exit-Node, ich habe nichts geladen") abgegeben, danach kamen dann noch 2-3 Schreiben und seit dem ist Ruhe im Karton.
So lief's bei mir, du solltest dich in Ruhe in das Thema einlesen und dann nach Abwägung aller Informationen das tun, was du für sinnvoll / richtig hälst.
 
ich hab mich jetzt glatt mal 5 Minuten auf meine Hände setzen müssen, um nicht zu schreiben: Wer Sarrazins Buch runter lädt UND auch noch kauft, GEHÖRT bestraft. :roll:

@TE: Hör auf Hotwave, schmeiß deinen Brief in den Reißwolf und gib gefälligst nix zu, was nicht schon eindeutig bewiesen ist. Entweder laß die Abzocker - ohne jede Reaktion von dir - gegen die Wand laufen (die werden sich kaum die Mühe machen zu klagen oder auch nur nen Mahnbescheid zu beantragen - und selbst dem kannst du noch widersprechen), weil es nämlich genug DUMME gibt, die einfach zahlen. DU wolltest auch gerade einer von diesen Dummen sein, also solltest du mir ruhig glauben, daß es noch mehr Leute wie dich gibt.

Das MAXIMUM, was diese Kleinganoven im Frack kriegen sollten, ist die modifizierte Unterlassungserklärung, aber auch die nur, wenn gar nix anderes geht. Wenn genügend Leute denen die Taschen füllen, haben die doch gar keinen Grund, ihr mieses Spiel mal aufzugeben.
 
@aessit mir wurde damals (Frühjahr 2008 ) nur der Upload vorgeworfen, wie in allen anderen mir bekannten Fällen auch. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo NUR ein Download verfolgt wurde.
Der Upload ist halt leichter zu Beweisen. Suchbegriff eingeben, Beweise sichern, fertig.
Um dir einen Download zu beweisen, müsste der entsprechende Abmahnanwalt ja selbst die Dateien anbieten, die auf seiner Liste stehen. Das ist nicht wirklich im Interesse der Rechteinhaber.
 
In dem Zusammenhang würde mich folgendes mal interessieren:

Meine Frau und ich nutzen beide Tauschbörsen für ganz unterschiedliche (natürlich nur legale) Dinge.

Wenn so ein Brief bei uns eingehen würde, wäre der wahrscheinlich erstmal an sie gerichtet, da der Anschluss auf sie läuft.

Wenn man jetzt der Firma zurück schreibt, das man 2 oder mehr IP Adressen hat, z.B. 192.168.0.10 und 192.168.0.11, die öffentliche IP als Router benennt und man die Firma bittet mitzuteilen welche von denen das getan hat, dann wird doch die Firma antworten, dass sie das nicht weiss..., oder?

Dieses Gateway Konzept ist - besonders in Berlin - nichts ungewöhnliches. Mehrere WG's teilen sich die Internetverbindung...

Sofern man gleichzeitig ein Gewerbe hat, das zufälligerweise auch noch Internetdienstleistungen anbietet, kann man ja sogar als Provider auftreten und mitteilen, das man keine Verbindungsdaten speichert und daher nicht sagen kann, welcher Teilnehmer das getan hat.

Kennt zufällig einer von euch einen Antwalt, den man da zur Einschätzung befragen könnte? Ich bin da eher ein Laie und interpretiere.
 
leider sind tauschbörsen -warum auch immer- recht negativ behaftet...

die tauschbörsen sind nach wie vor legal, genau wie viele verwendungszwecke (mirror für freeware etc)
 
...
Dieses Gateway Konzept ist - besonders in Berlin - nichts ungewöhnliches. Mehrere WG's teilen sich die Internetverbindung... ...

Hier bist du dann aber ganz schnell im Bereich der Störerhaftung und es gab erst kürzlich Urteile darüber, gerade im Bezug auf offene oder geschlossene Netzwerke. Sprich letztlich haftet der Anschlussinhaber und daher sollte man sich gut überlegen, wen man sein Internet mitbenutzen lässt.

Der Andere Punkt den du ansprichst, von wegen dem speichern von Vorratsdaten. Nun hier ist leider so, das sich nicht alle Provider an die aktuelle Rechtssprechung halten.

^^ oben genanntes stellt natürlich keine Rechtsberatung oder dergleichen dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Frau und ich nutzen beide Tauschbörsen für ganz unterschiedliche (natürlich nur legale) Dinge.

Wenn so ein Brief bei uns eingehen würde,...

leider sind tauschbörsen -warum auch immer- recht negativ behaftet...

die tauschbörsen sind nach wie vor legal, genau wie viele verwendungszwecke (mirror für freeware etc)
Wenn man Filesharing/Tauschbörsen wirklich nur für legale Zwecke nutzt wird einem auch keine Unterlassungserklärung/Klage ins Haus flattern... Wenn nicht ist man imho selber Schuld.

Davon abgesehen fallen mir, Torrents allgemein mal aussen vor gelassen, kaum legale Nutzungsmöglichkeiten für Tauschbörsen ein :think:

Gruß Aru