Neue Internetpräsenz erstellen - Volljährigkeit Pflicht?

BullKid

BlueBulls Sohn :)
11 Juni 2008
26
8
Hallo,

ich bin erst seit einigen Tagen hier angemeldet und habe schon viel gelernt (das hoffe ich doch *gg).

Ich bin 14 und hab da eine kleine Idee für eine Homepage. Meine Idee hat nichts mit Klamm etc. zu tun bzw. auch kein Paidmailer.

Nun meine Frage:

1. Darf ich eine Homepage leiten? (Mit Domain usw.)

-> Ich habe ja keine Gewinnabsicht. Also Werbung etc. könnte ich u.U. weglassen.

Wäre schön, wenn es einer kurz und knapp in 1-2 Sätzen beantworten könnte ;)

lg,
euer BullKid
 
1. Darf ich eine Homepage leiten? (Mit Domain usw.)
Homepage klar, warum nicht? Domain, nicht wirklich, weil du ja nicht voll geschäftsfähig bist und du also keine Verträge eingehen kannst.
Klär das mit deinen Eltern, dann is das aber trotzdem kein Problem.

-> Ich habe ja keine Gewinnabsicht. Also Werbung etc. könnte ich u.U. weglassen.
Die Gewinnabsicht hat nur was damit zu tun, ob du ein Gewerbe anmelden musst.

Wenn du nur eine reine Homepage, also wirklich nur einen persönlichen Internetauftritt, erstellen willst, hast du damit eh nix am Hut.
 
weil du ja nicht voll geschäftsfähig bist und du also keine Verträge eingehen kannst.

§110 BGB ("Taschengeldparagraph"):

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Quelle: Wikipedia

Bei den heutigen Domainpreisen findet dieser Paragraph durchaus Anwendung und man darf sehr wohl bereits mit 14 Jahren einen Domainvertrag abschliessen ;)
 
Du musst allerdings aufpassen, dass du auf deine Homepage eventuell ein Impressum einbaust, das würde dich zumindest absichern. Es gibt viele Anwälte die deswegen schnell Abmahnungen schreiben.

Es heißt zwar:

Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Quelle: Wikipedia

Aber absichern würdest du dich allemal damit.


MFG
Halogen
 
Danke für eure Antworten ;)

Das heißt ich könnte jetzt nach 1&1 gehen (Website) und dort eine Domain registrieren?

Das wär ja cool ;)

lg :biggrin:
 
Rein theoretisch ja...

Manche Hoster verlangen dennoch bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Das müsste man dann eben im Einzelfall in Erfahrung bringen (ein Blick in die AGB).
 
Und wie sieht es mit Scripten etc. aus?

Darf ich sowas auch kaufen? (Wenn die AGB des Shops nicht das Gegenteil sagt!?)
 
Darf ich, wenn ich 12 bin ... eine Homeoage leiten + Gewinn erzielen ?

Ich sponsore auch scho Webspace un so ^^

Darf ich des eig xD
 
Also Domain darf insofern registriert werden, sofern keine weiteren, regelmäßigen Kosten entstehen. Bei United Domains hättest Du da z. B. schon ein Problem, weil sich der Vertrag automatisch immer wieder um ein Jahr verlängert und somit jährlich Kosten auf dich zukommen. Bei meinem jetzigen Hoster ist das anders: INWX.de, dort verlierst du halt die Domain, wenn du nicht zahlst, aber der Vertrag ist nicht mit laufenden Kosten verbunden.
 
Eine kurze Frage: Was hat das hier mit Klamm zu tun?
Sorry, aber ich sehe keinen direkten Zusammenhang hier zwischen Klamm und dem Problem.

Denke in einer anderen Kategorie wäre es viel besser aufgehoben ;)

Stimmt ;)
:arrow:
Gott und die Welt

edit by theHacker
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darf ich, wenn ich 12 bin ... eine Homeoage leiten + Gewinn erzielen ?

Ich sponsore auch scho Webspace un so ^^

Darf ich des eig xD

Gewinn erzielen ist so eine Sache. Jenachdem wie du dies machen möchtest musst du ein Gewerbe anmelden und auf den meisten Sponsorenseiten ist das mindestalter 16/18 Jahren
 
Bei den heutigen Domainpreisen findet dieser Paragraph durchaus Anwendung und man darf sehr wohl bereits mit 14 Jahren einen Domainvertrag abschliessen ;)
Nein, findet er nicht. Ratenverträge, Mietverträge,... sind nämlich nicht vom 110 BGB abgedeckt. Die Leistung muss nämlich sofort komplett vom Minderjährigen erbracht werden.

Für die Denic reicht meines Wissens eine beschränkte Geschäftsfähigkeit aus dem gleichen Grund nicht aus. Immerhin haftet man ggf. auch für die Seite. Von daher wirste bei ner Homepage nicht um das Einverständnis deiner Eltern drumherumkommen.

Es ist allerdings auch zu sagen, dass sich die meisten Webhoster gar nicht drum kümmern, ob der Vertragspartner volljährig ist oder nicht.

anddie
 
Gewinn erzielen ist so eine Sache. Jenachdem wie du dies machen möchtest musst du ein Gewerbe anmelden und auf den meisten Sponsorenseiten ist das mindestalter 16/18 Jahren

Ne, also Sponsorenseiten brauch ich nicht ... ich bin sekber Sponsor, jaja ich weiß ein junger Sponsor ^^

Dafür bekomme ich aber auch etwas kapital durch ein paar Tricks ...

Achja, meine Eltern sind damit einverstanden ... also ich bin auch bei Google AdSense ... und das geht da auf meine Mutter xD
 
§110 BGB ("Taschengeldparagraph"):

Bei den heutigen Domainpreisen findet dieser Paragraph durchaus Anwendung und man darf sehr wohl bereits mit 14 Jahren einen Domainvertrag abschliessen ;)
Nein, darf man nicht. Verträge mit wiederkehrenden Leistungen sind davon ausgeschlossen. Anders wäre es nur, wenn der Domainvertrag automatisch nach einem Jahr und einer Zahlungsperiode endet.

Marty
 
Du kannst die Seite bei einem Hoster wie funpic.de hochladen

Und dann verlinken z.B. mit dem Dienst von nic.de.vu

Da gibt es keine Probleme, da es ja auch alles kostenlos ist.

Hoffe das hilft dir


Mfg

Hans
 
Taschengeldparagraph greift NICHT

Bei den heutigen Domainpreisen findet dieser Paragraph durchaus Anwendung und man darf sehr wohl bereits mit 14 Jahren einen Domainvertrag abschliessen ;)

Achtung der Taschengeldparagraph gilt bei Domains NICHT. Ihr geht eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung ein und deshalb zählt der Paragraph nicht.