[...] Generell mag ich die Aufschlüsselungspflicht des Gerichts aber auch nicht. Das suggeriert irgendwie auch, dass man Geld so und so verwenden muss. [...]
Und gerade das sollte ja durch die Regelungen des SGB II verändert werden.

[...] dann wird es knackig mit dem Geld auszukommen. Aber sind andere dafür verantwortlich? [...]
Andere sind nicht explizit für die Situation eines bestimmten Leistungsempfängers verantwortlich. Gesamtgesellschaftlich betrachtet aber schon.
Wir haben uns nun einmal mit dem Grundgesetz ein Wertesystem gegeben, dass auch die Unterstützung von Menschen vorsieht, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen.
Das hat aber auch praktische Vorteile für die "Leistungsträger" der Gesellschaft, die das finanzieren. Es sorgt für weitgehenden sozialen Frieden, entbindet den einzelnen (weitgehend) von Unterstützungspflichten innerhalb der Familie und sichert so manchem Vermieter eine regelmäßige Einnahme.
Außerdem geben SGB II - Leistungsempfänger fast alles Geld das sie erhalten auch zeitnah aus. So bekommt der Staat (und somit auch "die anderen") über Mehrwert- und andere Verbrauchs- bzw. Luxussteuern sogar einen nicht unerheblichen Teil der Leistungen wieder zurück. Nebenbei wird die Wirtschaft dadurch "angekurbelt".