Nephilim
guter Dinge
- 9 März 2007
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Entschuldige bitte, aber auch wenn ich dazu die gleiche Meinung habe, so etwas zählt nicht für einen Hartz IV-Empfänger, der darf sich nicht einfach dazu entschließen zu sagen, da fahre ich nicht hin. Würde er das tun, dann hätte er ziemlich schnell eine Kürzung am Allerwertesten.Was willst Du von nem Arbeitgeber erwarten, der nicht mal 50€ für nen Vorstellungsgespräch springen lassen will?
gruss kelle!
Prophylaxe gehört zu der Arbeit eines Zahnarztes, somit macht er schon etwas, wenn er nur in den Mund schaut. Und somit wird auch dann schon die Praxisgebühr fällig, die übrigens sowieso schon im Vorfeld einkassiert wird, jedenfalls bei uns in der Ecke - wie es bei dir aussieht, keine Ahnung.Wenn nichts gemacht wird, bezahlt man auch nichts.