Gewerbepflicht bei Loseseite?

Ja genau, und wenn man mit so einer Loseseite nie ueber die ganzen Kosten (und wie schon angesprochen, kann man da hunderte bis tausende Euro absetzen) kommen kann, dann werden sie das nicht als Gewinnerzielungsabsicht akzeptieren.
Kannst nauterlich trotzdem anmelden, das Privileg hat jeder, aber wenn die Gewinne ausbleiben, dann wird Dich das Finanzamt dafuer wegen Liebhaberei fertigmachen.
 
dann muss das bei dir anders sein, in NRW wurde mir von zwei Finanzämtern unabhängig gesagt, dass selbst ein kleiner Internetauftritt, sobald er Werbung schaltet, ein Gewerbe benötigt, bestätigt durch das Gewerbeamt Unna ...

also ich glaube eher denen, als einer breiten Masse in einem Forum
 
dann muss das bei dir anders sein, in NRW wurde mir von zwei Finanzämtern unabhängig gesagt, dass selbst ein kleiner Internetauftritt, sobald er Werbung schaltet, ein Gewerbe benötigt, bestätigt durch das Gewerbeamt Unna ...

Hmm sollte ich Dir nun diese Geschichte glauben, oder doch eher dem Gesetzestext, den wir schwarz auf weiss haben?
 
Hmm sollte ich Dir nun diese Geschichte glauben, oder doch eher dem Gesetzestext, den wir schwarz auf weiss haben?

In dem Gesetzestext steht was Wittis Geschichte enthält ;-)

Du behauptest: Wenn die Einnahmen eh nie die Ausgaben übersteigen brauche ich kein Gewerbe. Heißt im Umkehrschluß auch wenn ich mehrere tausender Umsatz im Jahr mache, solange ich genug Kosten habe (oder dafür sorge) die einen Gewinn ausschließen brauche ich kein Gewerbe. Das halt ich für fragwürdig. Irgendwann ist es unglaubwürdig zu behaupten man hätte keine Gewinnerzielungsabsicht. Und es geht dabei nicht um die steuerliche Anerkennung sondern erstmal rein um die Gewerbeanmeldung.
 
In dem Gesetzestext steht was Wittis Geschichte enthält ;-)

Wo denn?

Was ich behaupte ist, dass wenn der Umsatz auch niemals nicht die geringste chance hat irgendwann die Kosten INSGESAMT (also nicht nur in einem Jahr, sondern Totalueberschuss) zu uebersteigen, dann kannst Du anmelden, was Du willst, das Finanzamt wird Dir Liebhaberei unterstellen und dem ein Ende setzen.

Ich sage also, es ist in so einem Fall nicht nur nicht erforderlich sowas anzumelden, sondern sogar strafbar. Wenn Du natuerlich zum eigenen Nachteil keine Kosten geltend machst, dann wirds das Finanzamt nicht stoeren.


https://www.steuertipps.de/lexikon/g/gewinnerzielungsabsicht
 
Leider hat Witti nichts schriftliches.

Sollte Unnar wirklich eine einfache Homepage mit einem Banner als Gewerbe akzeptieren, so dass ich einen Firmenwagen, Firmenhandy, Firmencomputer, etc, bei der Steuererklärung gelten machen kann, dann wäre dies eine enorme Steuerersparnis.

Ich hoffe, Wittie hat recht. Kann dann wirklich jedem nur empfehlen in Unnar gewerblich tätig zu werden. Vielleicht finden sich noch andere, die so einige hundert Euro Steuern sparen wollen und man könnte auf ein gemietetes Bürozimmer gleich mehrere Gewerbe anmelden, so dass man es sich gegenseitig untervermieten kann,

Ich werde morgen mal beim Finanzamt dort anrufen.

Grüße Thomas
 
Mädels schaut mal hier da hab ich es doch geschrieben.
Alles andere ist Quatsch und uninteressant ;)
...
Sobald man Werbung für Euros auf einer Webseite schaltet oder andere Möglichkeiten auf seiner Webseite hat Euros zu verdienen hat man natürlich eine Gewinnerzielungsabsicht und muss ein Gewerbe anmelden, ob die Einnahmen dabei die Ausgaben decken oder nicht, ist irrelevant.

Schaltest du allerdings keine Werbung für die du Euros erhälst und hast auch sonst keine Möglichkeiten mit deiner Webseite Euros zu verdienen hast du auch keine Gewinnerzielungsabsicht und musst natürlich kein Gewerbe anmelden...

Solltest du zudem eine Webseite erstellen und "bezahlte" Werbebanner einblenden oder die Möglichkeit haben "Euros" zu verdienn mit deiner Webseite, ist es auch Wurscht ob du schon was mit deiner Webseite verdient hast oder nicht. Die Absicht ist da=Gewerbepflichtig
 
Mädels schaut mal hier da hab ich es doch geschrieben.
Alles andere ist Quatsch und uninteressant ;)


Sorry, ich will Dir wirklich nicht zu Nahe treten, aber was Du schreibst, ist defenitiv falsch!

Wenn ich ein Gewerbe habe, dann darf ich Verluste steuerlich geltend machen. Also sollte jeder ne Homepage mit nem Banner machen, nen Gewerbe anmelden und schon kann er mehrere hundert Euro sparen...

Wenn das in Unnar wirklich klappt, wäre das so genial

Thomas
 
Sorry, ich will Dir wirklich nicht zu Nahe treten, aber was Du schreibst, ist defenitiv falsch!

Wenn ich ein Gewerbe habe, dann darf ich Verluste steuerlich geltend machen. Also sollte jeder ne Homepage mit nem Banner machen, nen Gewerbe anmelden und schon kann er mehrere hundert Euro sparen...

Wenn das in Unnar wirklich klappt, wäre das so genial

Thomas

Falsch ist das definitiv nicht.
Klar kann man Verluste steuerlich geltend machen, WENN man ein Gewerbe angemeldet hat.
Hier gehts ja allein um die Frage um die Pflicht ein Gewerbe anzumelden.

Und so wie ich das geschrieben habe ist das rechtlich das einzig richtige
 
Cash .. du hast es vielleicht etwas zu allgemein verstanden.

Du nutzt ein Extrembeispiel, welches so in der Realität sicher nicht vorkommen wird.
Und Steuerrecht und Gewerberecht, das sind zwei Paar Schuhe!

Gewerberecht, da geht es zunächst um die Frage, ob eine Gewerbepflicht besteht.

Im Steuerrecht würde dann letztlich die Einstufung kommen, nach Umfang der einzureichenden Daten, und in einer Fallentscheidung, ob und wie das vorliegende Gewerbe steuerrechtlich einzustufen ist.
Der Extremfall wäre dann zB die Liebhaberei, nach der du zwar ein Gewerbe hast, aber steuerrechtlich arg eingeschränkt bis, weil du nur wenig bis garnichts absetzen kannst.

Also bitte nicht zwei Sachen durcheinander werfen, oder gar vertauschen.
 
Jetzt bin ich aber mal gespannt Witti. Erkläre das bitte mal genauer.

Also entweder habe ich ein Gewerbe, dann darf ich Verluste auch steuerlich geltend machen, oder ich habe kein Gewerbe, sondern nen Hobby, dann brauch ich auch keins anzumelden.

Das man ein Gerwebe hat, bei dem man seine Ausgaben nicht absetzen kann, wäre mir vollkommen neu.

Ich rufe wie gesagt morgen in Unnar an. Ich hoffe, Du hast recht, und Unnar macht das mit. Ich werde natürlich morgen in Unnar nachfragen, ob dort andere Gesetze gelten und man seine gewerblichen Ausgaben dort nicht absetzen darf.

Thomas
 
Du hast das anscheinend nicht verstanden.

Es ging um die Frage der Gewerbepflicht, nicht um die Frage des Steuermodells.

Aber nun auch egal .. klar dürfte jedem sein, dass die Gewerbepflicht besteht, in welches Steuermodell man gesteckt wird, das steht auf einem anderen Blatt.

Gute Nacht (und Abo lösch)

Steuerrechtlich kann es sogar soweit kommen, dass das FA dir das Gewerbe aberkennt und dann diese vermeindliche Seite als Liebhaberei einstuft, dieses aber ist abhängig von einigen Faktoren.
Wenn es soweit ist, kannst du keinerlei Verluste mehr steuerrechtlich geltend machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ging um die Frage der Gewerbepflicht, nicht um die Frage des Steuermodells.

Beide haengen aber von derselben Sache ab, der Gewinnerzielungsabsicht, und ich denke, das ist das Wort, welches von Dir,colspan und payformail hier missverstanden wird.
Selbst bei der kleinsten Internetseite, muesst Ihr nach der Gewerbeanmeldung eine Einnahmenueberschussrechnung machen. Und da duerft Ihr dann Aushaben geltend machen, die Ihr auch ohne Gewerbe bezahlt haettet. Anteil der Internetaushaben, der Miete fuer den haeuslichen Arbeitsraum, Strom, Anteil des Arbeitsrechners, dann eventuell noch neue Aushaben fuer die Seite wie Server und Domainkosten oder Werbung.
Mit dem Kram kommt Ihr nie mit 50 Euro Umsatz ins Gruene. Gewinnerzielungsabsicht heisst nicht zu sagen "hey ich tu da mal Werbung hin weil ich ein bisschen cash machen will" sondern "hey wenn ich da Werbung hintue, kann ich auf der EüR dauerhaft einen Ueberschuss machen".

Ohne Gewinnerzielungsabsicht kein Gewerbe, ohne Gewerbe keine Steuerersparnis.

Steuerrechtlich kann es sogar soweit kommen, dass das FA dir das Gewerbe aberkennt und dann diese vermeindliche Seite als Liebhaberei einstuft, dieses aber ist abhängig von einigen Faktoren.
Wenn es soweit ist, kannst du keinerlei Verluste mehr steuerrechtlich geltend machen.

Genau das ist der Grund,warum man sowas nicht als Gewerbe anmelden sollte. Und diese "einigen Faktoren" spielen alle keine Rolle, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht gegeben ist.
 
Genau das ist der Grund,warum man sowas nicht als Gewerbe anmelden sollte. Und diese "einigen Faktoren" spielen alle keine Rolle, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht gegeben ist.

Days ist ja nicht ganz richtig, denn die LIebhaberei stellt nicht der Betreiber fest, sondern wird vom Finanzamt festgelegt, nach Steuerrecht.
 
Es wird vermutlich zum dritten mal überlesen aber dennoch :ugly:

Ich brauche also KEIN Gewerbe solange ich einfach je nach meinen Einnahmen so lange Kosten produziere dass sie garantiert und immer meine Einnahmen überschreiten? Ich habe einen Kiosk der 150.000€ Umsatz im Jahr macht. Habe ich 30.000€ Jahresüberschuß in Aussicht produziere ich einfach so lange Kosten, expandiere, schaffe Mitarbeiter und Ausstattung an bis ich keinen Überschuß mehr habe und SCHWUPS brauche ich KEIN Gewerbe ... das ist Blödsinn.

Ebenso wie es Blödsinn ist das nur Gewinne in Euros ein Gewerbe verlangen :roll:

Und NEIN, ich rede weiterhin nicht von der steuerlichen Seite.
 
Wenn Du zu eigenem Nachteil die Kosten nicht bei der Steuer gegen anderes Einkommen gegenrechnest, kannst Du sicher auch so ein Gewerbe ohne jegliche Gewinnerzielungsabsichten fuehren. Das Finanzamt beschwert sich nur, wenn was zu deren Nachteil passiert.

Und ja ich rede von der Steuer, denn sie ist der Grund, warum man Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht anmelden sollte. (sollte=nicht empfehlenswert, anmelden duerfen tut man immer)

Du scheinst irgendwie nicht zu kapieren, dass der Hauptgrund ein Gewerbe anzumelden, das Absetzen der ganzen Kosten bei der Steuer ist. Deswegen wuerde so ein Kioskbesitzer auch niemals seinen Betrieb nicht anmelden. Wo soll der Sinn darin liegen extra Verluste zu produzieren , nur um eine Gewerbeanmeldung zu umgehen, die sonst mehr Vorteile als Nachteile bringt?