Gewerbe anmelden

also

das mit dem gewerbe ist nicht auf € ausgelegt

eine gewerbemeldung ist immer dann notwendig, wenn etwas mit gewinnabsicht oder regelmäßig betrieben wird

welcher art die gewinne sind, und ob es, steuertechnisch gesehen, negative oder positive gewinne sind, ist dabei auch unberheblich

also muss an sich jede loseseite auch ein gewerbe gemeldet haben

zumindest, wenn man das gesetzlich ganz eng auslegt

einige sind da zwar anderer ansicht, aber laut gesetz im irrtum
 
Drangi schrieb:
Und bedenke das wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, also wie gesagt einen Jahreshöchstumsatz von 17.500 Euro, musst du auch darauf achten das du auch in dem Rahmen bleibst. Andernfalls rutscht du automatisch eine Stufe höher und musst evtl. sogar noch einen Einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen, sofern es sich um eine IHK spezifsche Tätigkeit und keine Handwerkliche handelt.

Das einzige, was sich ändert, ist der Wegfall der Wahlfreiheit, ob er Vorsteuerabzugsberchtigt bzw. Umsatzsteuerpflichtig ist.

Ab einem bestimmten Umsatz wird man auch Zwangsmitglied bei der zuständigen Handelskammer. Du wirst so oder so eine "Einladung" der IHK bekommen. Du kannst aber eine Befreiung der Mitgliedschaft bzw. der Mitgliedsgebühren beantragen.

Ein Eintrag ins Handelsregister ist eher von der Unternehmensform abhängig.
Als Einzelunternehmen wird in der Regel ab einem Umsatz von 400.000 Euro/Jahr davon ausgegangen, dass kein Kleingewerbe mehr ausgeübt wird und es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt.
 
Du hast dir soeben selber die Antwort gegeben:

Jede Art der Gewinnabsicht- und erziehlung muss angemeldet sein. Und da wir hier keine Kartoffeln sonder Euros verdienen, dreht sich eine Gewerbeanmeldung zwangsläufig um € :)

Selbstverständlich muss der User ein Gewerbe anmelden, möchte er eine Loseseite aufmachen, wie manche wohl drauf kommen der deutsche Staat würde sich irgendwelche Einnahmen entgehen lassen??? :eek:
 
Wie ist das eigendlich wenn man alg2 hat und nen klein Gewerbe anmelden möchte!

Ich hatte vor nen Car Hifi Online Shop auf zu machen. Die Sache ist nur das ich ALG2 beziehe würde das dann über 160euro basis laufen oder wie läuft das?
 
MuMpeL schrieb:
Wie ist das eigendlich wenn man alg2 hat und nen klein Gewerbe anmelden möchte!

Ich hatte vor nen Car Hifi Online Shop auf zu machen. Die Sache ist nur das ich ALG2 beziehe würde das dann über 160euro basis laufen oder wie läuft das?

als alg bezieher kannst du kein nebengewerbe anmelden, das wäre dann für dich das hauptgewerbe, dadurch fällt sofort das alg weg
 
ach du scheisse -.- dann brauch ich nen plan weil als hauptgewerbe brauch ich das nicht anfangen da im 1Jahr eh vieleicht 1000euro umsatz zu erwarten sind. Die haben mir das aber beim Amt vor geschlagen das ich das machen könnte oder ne Ich AG aber ich ag wird eh nix und von irgendwas muss ich ja leben da wird net viel mit hauptgewerbe.
 
klar haben die dir das vorgeschlagen, um dich wenigstens zeitweise aus der arbeitslosigkeit zu bringen, danach hast du dann das problem, dass du als selbstständiger kaum alg bekommst ...

ergo bringt man die leute so gleich zweifach aus dem zahlenbereich beimn alg raus ...

ist immer wieder toll, denn das höre ich nicht zum ersten mal, haben die einem bekannten auch vorgeschlagen, als ich dann mit ihm dann mal da war, um der dame vom amt mal aufklärung zu leisten, wurde dir nur rot und hat uns dann mehr oder weniger freundlich abgespeist
 
OhWeh schrieb:
Wenn Du Dich für die Umsatzsteuerpflicht entscheidest, kannst Du von deinen Ausgaben die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Von Deinen Einnahmen musst Du die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Je nach Summe musst Du das monatlich, 1 x im Quartal oder 1 x im Jahr machen.

Wenn Du Dich gegen die Umsatzsteuerpflicht entscheidest, bekommst Du von Deinen Ausgaben die Vorsteuer nicht zurück, musst aber auch keine Umsatzsteuer abführen. Auf Rechnungen darfst Du dann aber auch keine MwSt ausweisen. (Ist egal, wenn Du mit Privatleuten im Geschäft bist, ist schlecht, wenn Du es mit Firmenkunden zu tun hast.)

Ansonsten musst Du einmal im Jahr eine Einnahme-Überschuss-Abrechnung machen.

Hoffe das hilft Dir weiter.
Liebe Grüße


Man unterscheidet immernoch zwischen Gewerbe und Firma!

Wenn du z.B ein Gewerbe anmeldest, darfste nicht als Firma im Netz auftreten sondern als Privatperson, darfst nicht mehr als 17500 Euro im Jahr verdienen und musst keine Mwst. berechnen.

Als Loseseiten betreiber brauchst du KEIN Gewerbe!
 
das ist jetzt aber echt scheisse -.- weil das mit dem onlineshop ist schon lange geplannt und währe echt schlecht wenn das jetzt nichts wird. Die Frage ist was ich jetzt Mache denn als Hauptgewerbe ist so ne Sache damit verdien ich im leben nichts oder eher vorerst nichts groß und Staatliche Gelder wirds dann wohl nichts groß geben was ich bekommen könnte. Gibts irgend ne Möglichkeit wie ich an den Schein komme ohne sollche Probs ?
 
Naja du solltest meiner Meinung nach genauso Anzeiegn inne Zeitungen setzen mit deiner URL zum Shop ... Leute fragen ob Interesse besteht etc. bevor du einfach damit anfängst ...!
 
AnDy001 schrieb:
Man unterscheidet immernoch zwischen Gewerbe und Firma!

Wenn du z.B ein Gewerbe anmeldest, darfste nicht als Firma im Netz auftreten sondern als Privatperson, darfst nicht mehr als 17500 Euro im Jahr verdienen und musst keine Mwst. berechnen.

Als Loseseiten betreiber brauchst du KEIN Gewerbe!

Selten so viel Mist auf einmal gelesen.
 
Bad_Boy schrieb:
Selten so viel Mist auf einmal gelesen.

da muss ich dir mal zustimmen ...

aber wir können mal die probe machen und ein paar loseseiten den zuständigen behörden melden...

nimm mal ein paar große, da wird ganz sicher ein gewerbe vorhanden sein, dann ein paar mittlere, da wird nur ca zu 50% ein gewerbe da sein und dann kleine, die werden so gut wie keine gewerbe aufweisen können *g*

aber ok, das eigentliche thema das threads dürfte geklärt sein
 
wittis-web.de schrieb:
wir können mal die probe machen und ein paar loseseiten den zuständigen behörden melden...
Geh mal zum entsprechenden Amt und erzähl denen, dass Du ein Gewerbe anmelden willst, weil Du monatlich zwischen 5 und 20 Euro Gewinn erwartest. Vergiss aber die Kamera nicht, denn das Gesicht sollte man festhalten. :mrgreen:

Sicher muss man eigentlich ein Gewerbe anmelden, sobald man plant Gewinn zu erzielen. Im Falle einer kleinen Seite, die nicht wirklich was abwirft, ist das aber wohl eher als Liebhaberei einzustufen. Afaik kann es sogar passieren, dass das Finanzamt einem das Gewerbe wieder aberkennt, wenn man dauerhaft nur ein paar Euro verdient.
 
JayJay schrieb:
Geh mal zum entsprechenden Amt und erzähl denen, dass Du ein Gewerbe anmelden willst, weil Du monatlich zwischen 5 und 20 Euro Gewinn erwartest. Vergiss aber die Kamera nicht, denn das Gesicht sollte man festhalten. :mrgreen:

Sicher muss man eigentlich ein Gewerbe anmelden, sobald man plant Gewinn zu erzielen. Im Falle einer kleinen Seite, die nicht wirklich was abwirft, ist das aber wohl eher als Liebhaberei einzustufen. Afaik kann es sogar passieren, dass das Finanzamt einem das Gewerbe wieder aberkennt, wenn man dauerhaft nur ein paar Euro verdient.

*ausgrab*

War gestern bei nem kleinen Seminar vom FA.

Laut dem Typen gab es noch keinen Fall, in dem jmdem ein Gewerbe aberkannt wurde, nur weil zu wenig verdient wurde.
Aberkennungen gibts nur bei Steuerhinterziehung und ähnlichem ...
 
wittis-web.de schrieb:
als alg bezieher kannst du kein nebengewerbe anmelden, das wäre dann für dich das hauptgewerbe, dadurch fällt sofort das alg weg
Bis Du Dir sicher? Genau das hat in meinem Bekanntenkreis gerade jemand getan und zwar sogar auf Anraten vom Arbeitsamt. Als ALG2-Empfänger darf er zwar sicher nicht alles von seinem Zuverdienst behalten aber zumindest kann er erst mal bis zu 400,- € glaub ich, monatlich einnehmen mit seinem Nebengewerbe.
 
schlaubi schrieb:
Bis Du Dir sicher? Genau das hat in meinem Bekanntenkreis gerade jemand getan und zwar sogar auf Anraten vom Arbeitsamt. Als ALG2-Empfänger darf er zwar sicher nicht alles von seinem Zuverdienst behalten aber zumindest kann er erst mal bis zu 400,- € glaub ich, monatlich einnehmen mit seinem Nebengewerbe.

eigentlich schon

denn:
die aufnahme einer selbstständigen tätigkeit löst die arbeitslosigkeit ja ab

anerds ist es, wenn du bei jemandem geringfügig beschäftigt bist, dann wird dir das teilweise entsprechend mit deinen bezügen verrechnet

das haben sie einem kollegen von mir auch erzählt...
er fragte nach, wenn er nun nebenbei ein reisegewerbe macht und über flohmärkte fährt

dann entfällt für ihn das ALG2, er bekommt aber, für die ersten monate, eine art übergangshilfe ... die dann nicht ganz dem alg2 gleich kommt, aber aben etwas helfen soll, um die anfangszeit zu überbrücken
 
scriper schrieb:
War gestern bei nem kleinen Seminar vom FA.

Laut dem Typen gab es noch keinen Fall, in dem jmdem ein Gewerbe aberkannt wurde, nur weil zu wenig verdient wurde.
Aberkennungen gibts nur bei Steuerhinterziehung und ähnlichem ...

Das Gewerbe wird ja auch nicht aberkannt. Es wird, wenn man als Einzelunternehmer regelmässig nur Verluste produziert, unterstellt, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht habe und das Gewerbe als Liebhaberei eingestuft.

Damit ist dann die steuerliche Geltendmachung der Verluste dahin. Das Gewerbe besteht aber weiter, nur interessiert das FA sich nicht mehr dafür. Erst wieder, wenn man Gewinne macht.

Marty