Farnsworth
Neu NewYorker
- 23 April 2009
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Bonn/Köln - Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen.
Konkret wurde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die „Westdeutschen Zeitung“ aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet. „Wenn dieser Wettanbieter meint, er müsse auf dem Rücken von Hartz IV-Betroffenen seine Konkurrenz ausschalten, weiß er anscheinend nicht, dass seine Instrumentalisierung und Diskriminierung von Hartz IV-Beziehern, für ihn Folgen haben wird, die er sich so dann nicht gewünscht hätte. Aber auch das Kölner Landgericht muss sich fragen lassen, ob diese Entscheidung noch eine Nachwehe des Karnevals ist oder man Hartz IV-Bezieher zur nicht zugehörigen Kaste zählt“, so Behrsing weiter.
Quelle: www.elo-forum.org
Das ist doch nicht zu glauben? Wo leben wir denn, das einem Menschen, egal ob Harz IV Empfänger oder nicht, das Lotto spielen verboten wird?