Gericht verbietet Lotto Verkauf an Harz IV Bezieher

Farnsworth

Neu NewYorker
ID: 96114
L
23 April 2009
378
26
Bonn/Köln - Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen.
Konkret wurde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die „Westdeutschen Zeitung“ aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet. „Wenn dieser Wettanbieter meint, er müsse auf dem Rücken von Hartz IV-Betroffenen seine Konkurrenz ausschalten, weiß er anscheinend nicht, dass seine Instrumentalisierung und Diskriminierung von Hartz IV-Beziehern, für ihn Folgen haben wird, die er sich so dann nicht gewünscht hätte. Aber auch das Kölner Landgericht muss sich fragen lassen, ob diese Entscheidung noch eine Nachwehe des Karnevals ist oder man Hartz IV-Bezieher zur nicht zugehörigen Kaste zählt“, so Behrsing weiter.

Quelle: www.elo-forum.org

Das ist doch nicht zu glauben? Wo leben wir denn, das einem Menschen, egal ob Harz IV Empfänger oder nicht, das Lotto spielen verboten wird?
 
...

Der Ideenansatz, das Glücksspiel nicht der Lösungs- und Ausstiegsansatz aus "Schröder IV" sein kann, ist ja prinzipiell richtig.

Dennoch ist es ein weiterer Baustein, der die Betroffenen entrechtet, da er diesen das Recht auf Glück abspricht.

Das reiht sich aber nahtlos ein in andere repressive Formen dieser sozialdemokratisch-grünen Menschheitsgeissel.
 
Dennoch ist es ein weiterer Baustein, der die Betroffenen entrechtet, da er diesen das Recht auf Glück abspricht.

Naja kann man so oder so sehen, was ist denn Glück? Bei einem Glückspiel mitmachen zu dürfen? Hmm. Glück steht für mich in erster Linie für Freude und es ist wohl keine Freude, wenn man Verliert. Die Chance das man Verliert ist dabei sehr hoch. Und dann hat man im Grunde gleich doppelt verloren, denn man hat nun noch weniger Geld für die Wichtigen Sachen (z.B. Essen)

Also ich finde das ist ganz schwierig und wirft doch sehr viele Fragen auf.
Ist es richtig oder doch falsch?
Wieso kann es richtig sein?
Weil die Allgemeinheit nicht dafür Zahlen soll, das jemand an (kostenpflichtigen) Glücksspiel teilnimmt. Ansonsten könnte es noch kommen, das einige sagen, "hey, der kann sich das Leisten und ich, der Arbeite nicht. Hartz IV ist zu hoch..."

Wieso ist es falsch?
Jedem sollte selbst überlassen sein, was er macht. Und wenn jemand halt sein Geld dafür ausgeben will sollte er es machen dürfen...
 
Hat überhaupt mal jemand darüber nachgedacht,
wie man das überwachen soll :mrgreen:
Muß ich, wenn ich Lotte spielen will,
jedesmal meine Abrechnung mitbringen?
 
Hat überhaupt mal jemand darüber nachgedacht,
wie man das überwachen soll :mrgreen:
Muß ich, wenn ich Lotte spielen will,
jedesmal meine Abrechnung mitbringen?

Die musst du dann erst abliefern wenn du die Millionen gewonnen hast, wenn sich dann herausstellt, daß du Hartz 4 Empfänger bist, gibts keinen Gewinn:ugly:
 
Ob sofort wirst du von der netten Dame in der Lottoannahme gefragt, ob du Harz IV empfänger bist oder nicht. Wenn du die Aussage verweigerst, bekommst du keinen Lottoschein :mrgreen:
 
*Lach*
Farnsworth eine möglichkeit, die Dame geht wohl davon aus das wir immer nur die Wahrheit sagen :D

Nein, jetz mal Spaß bei Seite, Blödsinn nach meiner Ansicht.

Lotto ist ein Spiel :) Und villeicht sparen Paare drauf, die nicht beschäftigt sind sich ein Lottoschein zu kaufen um den Nervenkitzel zu verspüren :D Man kann keine Menschengruppe aus einem System entfernen.

Von Menschlicherseite, Ob Harz4 oder Bandit. Mensch bleibt Mensch, gleiches recht :)

Die Überprüfung *lach* Villeicht gibt der neue Personalausweiß auskunft :D
 
Wo ist das Problem? Ich finde das Urteil okay.

Hartz IV stellt den Grundbedarf zur Verfügung, der zum Leben unbedingt erforderlich ist. Das, was hier unter Grundbedarf verstanden wird, ist mehr, als in vielen Ländern der Erde als Luxus angesehen wird. Glücksspiel gehört nun mal aber nicht dazu.

Ich würde sogar einen Schritt weitergehen: Was wäre denn, wenn es statt barem Geld nur noch Waren und Dienstleistungen in einem gewissen Wert per Karte als Sozialhilfe gäbe? Wozu meiner Meinung nach kein Tabak und auch kein Alkohol gehört. Das schränkt den Missbrauch ein, und sorgt andererseits dafür, dass das Geld auch wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird.
 
Vielleicht überseh ich ja was, aber eigentlich macht es doch für Hartz4-Emfänger gar keinen Sinn, an Glücksspielen teilzunehnem!? Warum? Sollte der Spieler tatsächlich gewinnen, so muss er diesen Gewinn doch (korrigiert mich, wenn ich falsch liege!) genau wie jedes andere Einkommen auch, angeben und bekommt es auf seinen Regelbezug angerechnet, oder nicht? Er hat also im Endeffekt nix vom Gewinn weil ihm ja die Hartz4-Bezüge in Höhe des Gewinns gekürzt tweren, oder lieg ich da falsch? Zumal mir das (es hat ja oben schon mal wer anklingen lassen) schon ein Stück weit Bauchschmerzen bereitet, dass im weitesten Sinne von unser aller Steuergeldern Glückspiellose finanziert werden...
 
Ja, stimmt. Ich glaube die müssen es Abgeben, aber verwandte Ect könnten den Gewinn ja abholen :)

Naja, du weißt ja :D Das Glück ist manchmal auf deiner Seite :D Ich spiele auch ab und zu Lotto und wenn ich Gewinne :DD Dann ahhh :D Wedel ich mit den Geldscheinen vor deiner Nase Herum meine Liebe :D
 
Ich würde sogar einen Schritt weitergehen: Was wäre denn, wenn es statt barem Geld nur noch Waren und Dienstleistungen in einem gewissen Wert per Karte als Sozialhilfe gäbe? Wozu meiner Meinung nach kein Tabak und auch kein Alkohol gehört. Das schränkt den Missbrauch ein, und sorgt andererseits dafür, dass das Geld auch wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird.

Gute Idee aber zu kurz gedacht: Sowas gab es damals schon, als Folge gab es dann den Schwarzmarkt. Die Leute denen es besser geht stellen Tabak und Alkohol zur Verfügung und nehmen dafür die Lebensmittel oder Dienstleistungen ansich die sie dann wieder weiterverkaufen können.

Zum Thema: Urteil ist richtig, jedoch wird es wohl nicht überprüfbar sein. Erst wenn der Gewinn erteilt wird. Abgesehen davon gibt es ne bessere Möglichkeiten an Geld zu kommen. Denn wenn man sich die prozentuale Gewinnchance anschaut dann weiß man auch wie lange es theoretisch dauert bis die Einsätze wieder eingeholt sind. Und der Gewinn übersteigt nur selten den Betrag den der Staat jahrelang in ALG II für eine Person investiert.
 
Zum Thema: Urteil ist richtig, jedoch wird es wohl nicht überprüfbar sein.
Das Lustige ist: Darum geht es eigentlich gar nicht.

Es geht hier einem Anwalt darum, mit Abmahnungen Kohle zu machen. So wird jetzt der Lottobudenbesitzer genötigt, festzustellen, ob der Lottospieler Hartz IV bezieht oder überschuldet ist oder so aussieht, als könne er sich das nicht leisten.

Ernsthaft: Westlotto schreibt in einem Merkblatt, dass Betreiber darauf achten sollen, wie jemand gekleidet ist und gegebenenfalls die Teilnahme verweigern sollen, wenn der Kunde danach aussieht, als könne er sich Lotto nicht leisten.

Und die Abmahnanwälte schicken dann Testkäufer los und mahnen nett ab, wenn jemand mi Kik-Klamotten doch einen Lottoschein bekommt.

Selten solch einen Schwachsinn an Urteil gelesen.

Ich kann mir die Zukunft vorstellen:
Im Supermarkt hängen Tafeln: Hartz IV Empfänger bekommen bei uns nur Billig-Wein. Wein, der teurer ist als 5 Euro pro Flasche, wird nicht an Sie verkauft.

Am Eisacafe: Hartz IV? Nur eine Kugel!

Im Cafe: Hartz IV-Empfänger müssen ihren Kaffee bei Aldi kaufen!

Im Schwimmbad: Für Hartz-IV Empfänger ist nur die 2-Stunden Karte erhältlich. Die Tageskarte ist zu teuer.

Und am Ende dürfen die nur noch BILD lesen, weil die FAZ ja zu teuer ist.

Marty
 
Ich würde sogar einen Schritt weitergehen: Was wäre denn, wenn es statt barem Geld nur noch Waren und Dienstleistungen in einem gewissen Wert per Karte als Sozialhilfe gäbe?

Wie wäre es denn, wenn es anstatt nur dem unbedingt zum Leben Notwendige für jeden Arbeitsplätze mit einem zum teilhabenden Leben ausreichender Entlohnung geben würde?
 
Vielleicht überseh ich ja was, ...[Teile entfernt] schon ein Stück weit Bauchschmerzen bereitet, dass im weitesten Sinne von unser aller Steuergeldern Glückspiellose finanziert werden...

Du darfst nicht vergessen daß der Staat Lotteriesteuer kassiert, sind zwar nur knapp 2 Mrd. Euro, von den Einnahmen aus den "Glücksspielen" kann der Stadt alles finanzieren (siehe mal hier die Aufteilung der Einahmen aus Lotterie & Co.) wo aus Steuergeldern nichts für übrig ist, z.B. Sportförderung, Kunstankäufe, Umwelt oder Jugendprojekte.
Wenn du also das Einsetzen des Sozialgeldes (H-4 kriege ich nicht über die Tastatur, das wird so oft falsch geschrieben und hat einen so negativen Beigeschmack) für Glücksspiele verbieten willst fehlt dem Staat nachher wieder Geld...:(
Die musst du dann erst abliefern wenn du die Millionen gewonnen hast, wenn sich dann herausstellt, daß du Hartz 4 Empfänger bist, gibts keinen Gewinn:ugly:
Falsch, wenn ein Bezieher von Sozialgeld gewinnt und geht am nächsten Tag zum Amt und meldet das er keine weiteren Bezüge mehr benötigt (weil z.B. 1 Mio gewonnen) dann ist es gut. Wenn er es nicht macht begeht er Betrug und muß die dann in Zukunft zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen.
Gewinnt er nicht genug (z.B. nur 1000 Euro) und gibt dem Amt Bescheid werden 100 Euro als Freibetrag abgerechnet, der Rest auf die nächsten Monate aufgeteilt und er bekommt keine Bezüge weil er ja "eigenes Geld" hat. Danach kann er wieder einen Antrag stellen.

Aber es geht doch eogentlich garnicht um die Bezieher kleiner Einkommen, sondern um ein Schwachsinnsgesetz der EU und die mangelhafte Umsetzung in D, sowie daraus resultierend um einen kleinen "Wettanbieter" der dem großen Konkurrenten "an's Bein pinkeln" will.

Die Herren von tipico.com sitzen in Malta (jedenfalls der Briefkasten) und freuen sich über jeden der nicht mehr sein Geld in D loswerden kann (darf) und evt. bei denen Kunde wird! Und ich gleube nicht das wenn man sich da anmeldet jemand nach dem Einkommen fragt.

Um mehr geht es hierbei nicht!
Jede Diskussion über "wie kann man das kontrollieren" geht in die falsche Richtung, die einstweilige Verfügung ist nächste Woche wieder vom Tisch! Aber die Fredels haben kostenlose Werbung.
 
Diese einstweilige Verfügung ist doch sowieso nur ein Ding von kurzer Dauer.
Solange der Regelsatz ausgezahlt wird ist es jedem Empfänger doch freigestellt, ob er sich statt Essen lieber Zigaretten, Alkohol, nen Fernseher oder ein Lotto-Los kauft.

Man warte ein richterliches Urteil ab.
 
Ich würde sogar einen Schritt weitergehen: Was wäre denn, wenn es statt barem Geld nur noch Waren und Dienstleistungen in einem gewissen Wert per Karte als Sozialhilfe gäbe? Wozu meiner Meinung nach kein Tabak und auch kein Alkohol gehört.

Du vergisst aber, das es (vereinzelt?) Leute geben könnte, die eine Entziehung benötigen. Und wer soll das bezahlen?
 
Und wer soll das bezahlen?

Der Steuerzahler, wer den sonst?

Was das Urteil angeht, finde ich vollkommen richtig. H4 Empfänger die sich Lotto usw leisten können, würde ich die Bezüge radikal kürzen, den offensichtlich sind 350 Euro bei einem Single immer noch zu viel Geld.

Gruss