Exibitionist als Nachbar

@all - Ich finde es schade, dass alle hier versuchen den Thread ins lächerliche zu ziehen, ich hab ihn eigentlich ernst gemeint (auch wenn die Geschichte für viele lächerlich scheinen mag) nur weil sie vielleicht noch nicht in so einer Situation gewesen sind.

Für mich ist es jedenfalls nach dem heutigem Vorfall wirklich ein Problem und @kath: Wenn du den thread hier so schrecklich findest, such dir doch bitte einen andren. Zumindest solange, bis du vielleicht selber mal in die situation kommst, weil dann wirst du mich/uns sicher verstehen...

Das wäre echt lieb, danke schön :)
 
Lynn schrieb:
Für mich ist es jedenfalls wirklich ein Problem und @kath: wenn leute posts nicht genau durchlesen und auf eine nähere erklärung pochen, bringt auch die edit-fkt nix ;)
nach 12 minuten und drei weiteren postings nicht, das stimmt und da hast du recht.

ich war schonmal in so ner lage, dicker übergewichtiger enddreißiger der der meinung war er muss nackt aussm fenster gucken, konnte er machen, ich habs zweimal gesehen und seitdem nie mehr weil ich einfach nicht mehr drauf geachtet habe und mir der mann egal war.
aber der is jetzt eh ausgezogen.
 
Hm,

ich find jetzt nicht das ich das versucht habe !

Allerdings klang es in deinem ersten Posting irgendwie auch eher lustig, wahrscheinlich deshalb.

Wie gesagt, auf das was er in seiner Wohnung macht habt ihr keinen Einfluss (ausser wegsehen), bei den anderen Sachen besteht eine Möglichkeit.
 
Agroschx schrieb:
Hm,ich find jetzt nicht das ich das versucht habe !
Nein, ich glaub du bist einer der wenigen, die des hier ernst nehmen :( Danke dafür...
Das mit dem "IST DAS NORMAL?" war vieleicht ein bissl unglücklich ausgedrückt, und war eigentlich keine rhetorische frage. Was ist denn wenn der wirklich ein wenig "krank" ist? Grade wenn er am hellichtem tag total zugesoffen im zimmer sitzt...

Miss_Libra schrieb:
fand den theard nicht so lächerlich
Vielleicht kann man das auch erst ernst nehmen, wenn man sowas wirklich selber schonmal mitgekriegt hat... :( Schade eigentlich....
 
Zuletzt bearbeitet:
Lynn schrieb:
@all - Ich finde es schade, dass alle hier versuchen den Thread ins lächerliche zu ziehen, ich hab ihn eigentlich ernst gemeint (auch wenn die Geschichte für viele lächerlich scheinen mag) nur weil sie vielleicht noch nicht in so einer Situation gewesen sind.


fand den theard nicht so lächerlich hatte da als kind auch ma so nen vorfall zwar nicht mit nem nackten aber mit nem typen der mich belästigt hat auch so ende dreißig der immer auf mich gewartet hat wenn ich aus der schule kam mein dad hat ihn denn erwischt und angezeigt

man weiss nie was in den köpfen anderer vorgeht
 
Also:
Man hat in der eigenen Wohnung das Recht zu tun und lassen was man will, solange man keine Menschenrechte verletzt. So hab ich das jedenfalls verstanden.

Ich hab von jemandem gelesen der sich ähnlich verhalten hat, sich dort nackt gezeigt wo man ihn sehen konnte etc. Er hatte allerdings nicht die geringste Absicht, jemanden zu vergewaltigen; bei ihm hat das Gefühl eine Rolle gespielt, jemand anderem Macht über ihn zu verleihen. Das gab ihm sexuelle Stimulation.

Die meisten Exhibitionisten tun das deshalb, weil sie - laut Päda-Unterricht - eine Bestätigung brauchen, dass ihre Geschlechtsorgane noch vorhanden sind. (Ich weiß, das klingt blöd)

Ich erkläre jetzt einfach mal was ich aus Päda behalten hab:

Die meisten haben wohl schon von der ödipalen Phase gehört: mit ca. 4 Jahren empfinden die meisten Jungen ein Gefühl der Liebe zur Mutter, die Mädchen zum Vater. Das jeweils andere Elternteil wird dabei als Konkurrenz gesehen. Da ein Junge in der Ödipalphase den Vater als Konkurrenz empfindet, sieht er in ihm eine Bedrohung; diese äußert sich in Kastrationsängsten.
Ab jetzt wirds irgendwie konfus, auf jeden Fall läuft irgendwas in dieser Phase schief. Dadurch verschwindet die Kastrationsangst des Jungen nicht, sie bleibt bestehen und wächst im Laufe der Zeit weiter an. Das kann so weit gehen dass erwachsene Männer immer wieder diese Angst empfinden (üblicherweise nach Erniedrigungen durch ihre direkte Umgebung) und beweisen "müssen", dass ihr Penis noch intakt ist. Deshalb die exhibistionistischen Tätigkeiten.

Vergewaltiger dagegen verhalten sich oft unauffällig, warten auf ihre Opfer und schlagen meist innerhalb eines Tages, nachdem das Opfer sie das erste Mal gesehen hat, zu.
 
also ich würde es absolut nicht lustig finden, wenn irgendein spinner wichsend in meine wohnung gucken würde, während ich da hocke und lerne .oO. maßmahmen:
- schimpfwörter zubrüllen
- hingehen, ihn zur rede stellen, fragen wieso er das machen und dann anbrüllen
- bei der polizei erkundigen, was man da machen kann
aufgeben durch nicht mehr hingucken, evtl. den schreibtisch umstellen bei so einem blöden exhibitionisten? NEE!
wenn die freunde in grün dann doch nichts machen können, kann man den ja immernoch ignorieren.

das argument mit den eigenen vier wänden zählt meiner meinung nach nicht. man darf da auch keinen fernseher hinstellen und kleinen kindern, die zufällig vorbeikommen, pornos zeigen.. ist zwar was anderes, hat aber parallelen -.-.

edit: gegen das nackt rumlaufen würde ich wohl nichts machen.. jeder so wie er will.
 
Zuletzt bearbeitet:
bleib auch bei meiner meinung das er seine ........... in räumen machen könnte wo keiner es sehen könnte aber wie gesagt seine wohnung und sein recht ich glaub da kann man im mom nicht viel gegen tun ausser das ding mit dem nackt draussen rumlaufen
 
Petite_Peche schrieb:
Vergewaltiger dagegen verhalten sich oft unauffällig, warten auf ihre Opfer und schlagen meist innerhalb eines Tages, nachdem das Opfer sie das erste Mal gesehen hat, zu.
Danke, das erleichtert mich schonmal SEHR... :biggrin: Das würde bei uns dann wohl eher zum Glück nicht in Frage kommen, der Tag ist ja längst vorbei...

noone schrieb:
aufgeben durch nicht mehr hingucken, evtl. den schreibtisch umstellen bei so einem blöden exhibitionisten? NEE!
Genau das denken wir uns auch irgendwie, zumal das mit Schreibtisch umstellen in Studentenheimwohnungen eh nicht so leicht ist bei der Raumaufteilung...
 
Ich versteh ja das der Schreibtisch direkt vor dem Fenster steht ( war bei mir auch lange zeit so ) aber dann kann man sich doch wohl etwas zusammenreißen und auf den schreibtisch bzw. das was darauf liegt konzentirieren und net ständig nach vorne ausm fenster starren. Wenn du das nicht kannst, scheints dir ja nicht ganz unangenehm zu sein. Falls doch würde ich mir einfach son dünnen vorhang vor hängen - grad so das man net mehr durchsieht. Unternehmen könnt ihr dagegen im Grunde nichts. Ich denke der Typ kann in seiner Wohnung tun und lassen was er will, er könnte da vor offenem fenster mit seiner freundin rummachen - oder den nächsten P*rno streifen drehn. Denk nicht das er verpflichtet ist sowas " geheim " zu halten. Das mit dem drausen rumlaufen ist denk ich nochmal was anderes aber solange er in seinen eigenen 4 wänden ist würd ich mal denken - no chance.
 
Lynn schrieb:
MÄNNER, IST DAS NORMAL???
Nein, absolut nicht!
Mein Tipp und guter Rat: Wende Dich an die Behörden (Polizei, Ordnungsamt), damit sich Spezialisten um Ihn kümmern. Irgendwann langt ihm der "Kick" am Fenster nicht mehr - wer weiß was er dann macht?
 
Heh Leute, macht mal langsam... Nicht jeder der ein bisschen wunderlich ist, ist gleich ein potenzieller Mörder oder Vergewaltiger. Und noch haben wir keine Vorhang-Pflicht in Deutschland.

Ich würde sagen: Schreib dir deine wichtigsten Formeln (oder was du auch lernen musst) auf eine Post-it-Notiz und häng sie an das Fenster, an der Stelle, wo das Fenster ist, wenn du am Schreibtisch sitzt.
 
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1
bestraft wird.
vorhang- pflicht haben wir nicht, aber ein stgb... wie es da mit "in den eigenen vier wänden" aussieht weiß ich nicht.
 
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

Hat jetzt nicht so viel mit der eigentlichen Problematik zu tun, aber warum werden Gesetze in unserem ach so genauen Deutschland, nicht deutlich ausgelegt? Der Paragraph besagt ja, dass eine Frau für exhibitionistische Handlungen nicht bestraft wird (keine Strafe ohne Gesetz).
Ist das eigentlich noch keinem aufgefallen?8O
 
vielleicht trauen sich das nur die gutaussehenden, sodass das den männern egal ist bzw. es da keine beschwerden gab :mrgreen: . aber ein schandfleck auf den errungenschaften der emanzipation ist es schon -.-.
 
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so jetzt mal klartext wäre das jetzt so schlimm für die beiden hätten sie sich gleich an die behörden gewand. im mom scheinen die beide noch zwischen witzig und änglich zuu stehen. aber da frag ich mich muss erst was passieren? oder ist der typ einfach nur ein bisschen mehr freizügig als andere? ich glaube wie er ist können wir in diesem theard nicht herausfinden sondern einfach nur vermuten. geklärt werden müsste jetzt nur was die beiden jetzt versuchen wollen und ob ihnen das ganze hier weiter geholfen hat. finde die beiden vorletzten beiträge ganz interessant wobei hier auch viele nur mist gepostet haben und sich lächerlich und den theard lächerlich gemacht gemacht haben......
 
wenn der schreibtisch nicht umgestellt werden kann, warum macht ihr dann keine dünnen Vorhänge oder jalousien oder ähnliches ans fenster? Habt ihr mal paar andere Leute die da mit wohnen zu dem Typen befragt? Vielleicht kennt den ja einer besser und kann was dazu sagen.
 
Der Paragraph besagt ja, dass eine Frau für exhibitionistische Handlungen nicht bestraft wird (keine Strafe ohne Gesetz).

Aber in Paragraph 4 werden Frauen trotzdem erwähnt... *grübel*

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1
bestraft wird.