Online-Petitionen

darkkurt

Buh!
ID: 35967
L
20 April 2006
13.132
631
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Wie viele wahrscheinlich wissen, gehört es zu unseren Grundrechten, Petitionen ("Ersuchen" oder "Bitten") an den Bundestag zu richten. In der Regel werden Petitionen vom Petitionsausschuss des Bundestags beraten, wenn sie von 50.000 "Mitzeichnern" unterstützt wird.

Seit 2005 ist es auch möglich, Petitionen online einzureichen und als Mitzeichner zu unterstützen. Gerade 2009 rückten durch die Diskussion über die sogenannten "Netzsperren" diese "ePetitionen" ins öffentliche Licht. Das führte natürlich auch dazu, das viele Petitionen hier im Klamm-Forum diskutiert und auch mehr oder weniger offensiv Mitzeichner gesucht wurden.

Da es bislang hier im Forum keinen einheitlichen Umgang mit Threads dieser Art gab, soll dieser Thread jetzt den zentralen Ort bieten, auf ePetitionen hinzuweisen und sie bekannt zu machen.

Allerdings ist dies mit einigen Regeln verbunden:

  1. SUCHFUNKTION NUTZEN, bevor eine neue Petition eingestellt wird!
  2. Es dürfen nur Petitionen eingestellt werden, die auf der offiziellen Webseite des Petitionsausschuss veröffentlicht wurden, also der Form entsprechen.
  3. Jede Petition darf nur einmal eingestellt werden.
  4. verlinkt werden darf nur zu den Artikeln auf der Seite des Petitionsausschusses, NICHT zu Seiten von Interessengruppen oder anderen Dritten.
  5. Der Titel der Petition sollte wörtlich übernommen werden
  6. Die Petition darf kurz beschrieben werden, als Anhaltspunkt dient der eigentliche Petitionstext.
    Beispiel schrieb:
    Text der Petition
    Der Bundestag möge beschließen, das jeden Tag die Sonne zu scheinen hat.

    Begründung
    Andauernder Niederschlag macht depressiv.
    Zusätzlich sollte (sinnvollerweise) das Ablaufdatum der Mitzeichnungsfrist angegeben werden.
  7. keine Diskussionen, kein Small Talk. Für Diskussionen über Petitionen betreffende Themen können im Politikforum Threads erstellt werden oder in bestehende Sammelthreads gepostet werden (z.B. Hartz IV-Thread o.ä.) . Es kann auf den entspr. Beitrag hier verlinkt werden.
    Werbung von Mitzeichnern bleibt dort weiterhin untersagt!
Wenn ihr noch Fragen zu den Regelungen habt, stellt sie bitte in diesem Thread

Die Forenleitung behält sich vor, weitere Regelungen zu treffen.
 
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Datenschutz - Keine Zulassung von Ganzkörper-Scannern

Datenschutz - Keine Zulassung von Ganzkörper-Scannern

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.

Begründung
Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.

Ende der Mitzeichnungsfrist: 23.02.2010 ABGELAUFEN!
 
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Heilhilfsberufe - Sofortmaßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe

Heilhilfsberufe - Sofortmaßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe

Text der Petition
Der Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um eine wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes auch nach dem 1. 7. 2010 sicher zu stellen. Gefordert wird auch die Aufnahme eines Sicherstellungsauftrages für Hebammenhilfe analog § 72 SGB V. Des weiteren möge der BT eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe und deren Deckung beschließen.

Begründung
Steigende Haftpflichtprämien u. unzureichende Vergütung zwingen Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch kann die flächendeckende Versorgung nicht mehr sichergestellt werden.
Nach der Einführung u.a. des § 116 SGB X sind die Krankenkassen dazu übergegangen Regressabteilungen zu beschäftigen. Sie sollen bei teuren Behandlungsfällen gezielt dafür sorgen, die zu erwartenden Kosten der Sozialversicherungsträger gegenzufinanzieren.
1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 €, incl. Geburtshilfe, versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370 €) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge u. der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23%. Mit der Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3689 € ab 1.7.2010 ist absehbar, dass sich die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen.
Das Problem betrifft freiberufliche u. angestellte Hebammen. Auch Angestellte müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen.
Die Entlassung der Hebammen in die eigenverantwortliche Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen in 2006 erfolgte mit einem Rückstand in der Anpassung der Honorare. Die gleichzeitige Vorgabe aus § 71 SGB V (Beitragsstabilitätsgesetz), vergrößert diesen Rückstand.
Die Ausnahmeregelungen nach § 71 SGB V (Abs. 1-2) greifen nicht, da keine Daten vorliegen u. kein Sicherstellungsauftrag zur Durchsetzung des Rechtes auf Hebammenhilfe nach § 196 RVO besteht. Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme 23,300 € Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14,150 € im Jahr, bzw. 7,50 € Netto pro Stunde. Für die Durchführung einer Geburt erhält die Hebamme ein Bruttohonorar von:
224,40 € für die Beleggeburt
367,20 € für die Geburt im Geburtshaus
448,80 € für die Hausgeburt

Als Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien wurden von den Kassen 4,39 € für Beleggeburten u. 14,19 € für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken - ohne dass ein Verdienst für die Hebamme übrig bleibt!
Die Zentralisierung der Geburtshilfe in perinatologischen Zentren benötigt ein Gegengewicht von wohnortnaher Versorgung für gesunde Schwangere u. eine intensive Weiterbetreuung nach der heute üblichen Frühentlassung. Doch immer mehr kleinere Krankenhäuser sind gezwungen ihre geburtshilflichen Abteilungen zu schließen, weil weder Beleghebammen noch - ärzte ihre Prämien zahlen können.
Die Politik wird deshalb aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen will eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Eine der Mitzeichnungsfrist: 17.06.2010 ABGELAUFEN!
 
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Nukleare Ver- und Entsorgung - Einhaltung der Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023

Nukleare Ver- und Entsorgung - Einhaltung der Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die mit den Stromversorgern abgeschlossenen Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023 eingehalten werden.

Begründung

Trotz der vor sieben Jahren geschlossen Verträge plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Restlaufzeiten 13 Jahre vor in Kraft treten der beschlossenen Maßnahmen. Die große Koalition will eine Verlängerung der Restlaufzeiten von 8 bis 14 Jahren erreichen.

Wir möchten die Bundesregierung auffordern, sich mit Vertretern aller Energieformen auseinander zu setzen und gemeinsam Meilensteine der Energiewende zu erarbeiten.
Ein Austritt aus den bestehenden Verträgen 13 Jahre vor Umsetzung der Maßnahmen halten wir für nicht richtig und bestehen auf der Einhaltung der Vereinbarung.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Haupt-Begründung: „Wir brauchen die Atomenergie als Brückentechnologie“ nicht belegbar. (Siehe Stromüberschüsse bereits 2010)
Immer noch ungeklärt und medienwirksam „vertuscht“ ist dagegen das Thema der Entsorgung des Atom-Mülls und die fehlende Beteiligung der Erzeuger an der Lösung dieses Problems.

Auch der Einsatz der Technik ist ein enormes Sicherheitsrisiko. Denn alle technischen Systeme versagen einmal – bei einem Atommeiler allerdings mit nicht planbaren Risiken. (Bsp.: Alle vor 1980 erbauten Atommeiler verwenden noch heute (2010) eine analoge Steuerung.)

Mit der Förderung der erneuerbaren Energieträger und ihre Verwertung sind wir in der Lage, bis zum Zeitpunkt des geplanten Laufzeitendes des letzten Atommeilers die geforderten 40% Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu erzeugen.

Aus den oben genannten Gründen fordern wir die aktuelle Bundesregierung dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihren Vorgängern abgeschlossenen Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis 2023 eingehalten werden!

Ende Mitzeichnungsfrist 22.10.2010 ABGELAUFEN!
 
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Petition: Suchtgefahren - Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten

Text der Petition

Cannabiskonsumenten entkriminalisieren. -
Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.

Begründung

Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.
Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher!
Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:

1. die "geringen Menge" anzuheben: Die "geringe Menge", bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.

2. dass die "geringe Menge" bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu "Wiederholungstätern", durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.

3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur "geringen Menge" im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).

4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.

5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

Ende der Mitzeichnungsfrist: 26.01.2011 ABGELAUFEN!
 
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Petition: Strafprozessordnung - Verbot der Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.2011

Petition: Strafprozessordnung - Verbot der Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.2011

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Begründung

Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und
-missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

In mehreren EU-Mitgliedstaaten sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24 umgesetzt werden sollte, von höchsten Gerichten bereits für unvereinbar mit den Verfassungen der jeweiligen Staaten und somit für ungültig erklärt worden. Eine einheitliche Regelung, wie sie die Richtlinie ursprünglich aus Wettbewerbsgründen herstellen wollte, ist daher mit Vorratsdatenspeicherungen nicht herbeizuführen. Die notwendige einheitliche Regelung kann folglich nur darin bestehen, Vorratsdatenspeicherungen jeder Art in allen EU-Mitgliedstaaten zu untersagen.

Die Bundesregierung aufzufordern, die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte.

Weiterhin konnte in der Vergangenheit, in der in einigen Staaten bereits Vorratsdatenspeicherungen stattfanden und die Daten für die Strafverfolgung bereitgestellt wurden, nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass diese Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind. Die Erfahrungen lassen nicht erkennen, dass alternative Ermittlungsmethoden signifikante Nachteile für die Strafverfolgung nach sich ziehen.

Umgekehrt besteht bei vielen Menschen die Sorge, dass solche Daten, wenn sie erst einmal angehäuft werden, an verschiedenen Stellen Begehrlichkeiten wecken werden, die ursprünglich vorgesehenen Grenzen für die Verwendung der Daten aufzuweichen, und dass dem Druck der Interessenverbände auf Herausgabe von Daten irgendwann nachgegeben wird.

Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch Vorratsdatenspeicherung würde insofern eine ernste Gefahr für unser Land darstellen. Dem sollte sich der Deutsche Bundestag entschieden entgegenstellen und durch Drängen auf ein EU-weites Verbot von Vorratsdatenspeicherungen die Freiheitsrechte für alle 500 Millionen Menschen in der EU verteidigen.

Ende der Mitzeichungsfrist: 06.10.2011 ABGELAUFEN!
 
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Momentan läuft eine aussichtsreiche europäische Bürgerinitiative gegen
Tierversuche und für tierversuchsfreie Alternativ-Verfahren.

Deren Status:
Unterschriften: 887.797 / 1.000.000 (89 %), noch gut 15 Tage Zeit, von gestern
auf heute gab's einen Zuwachs von gut 10.000 Unterschriften.
Es kommt jetzt also noch mal auf jeden einzelnen an, um den Kurs
zu halten. Habt ihr schon unterschrieben ? Falls nicht, könnt ihr's hier
machen: https://www.stopvivisection.eu/de
 
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ePetition gegen ALG2-Sanktionen

Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

Ende der Mitzeichnungsfrist: 18.12.2013
 
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Bitte zeichnet die ePetition "Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten" mit !

Verbraucherschutz - Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten vom 26.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass alle Echtpelzprodukte, die im Handel erhältlich sind, für den Verbraucher verständlich und deutlich mit Angaben zur verwendeten Tierart, der Herkunft des Tieres und Tierhaltung Art der Gewinnung gekennzeichnet werden müssen.

Begründung
Die bisher fehlende Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten ist als wichtiges Instrument der Verbraucherinformation zu sehen.

Zwar ist am 1.1.2009 ein EU-weites Importverbot von Haustierfellen in Kraft getreten. Jedoch gibt es keine Kennzeichnungspflicht für die Kleidungsstücke, in denen sie verarbeitet sind. So kann es dazu kommen, dass der Verbraucher einen Parka mit Fellkragen kauft, in dessen Etikett “100 Prozent Polyester” steht, es sich aber um einen echten Fellkragen handelt. Der Hintergrund hierfür ist, dass Echtpelze teilweise auf dem globalisierten Markt billiger angeboten werden können als Kunstpelze.

Der Verbraucher wird nicht ausreichend informiert und damit in der Folge flächendeckend getäuscht. Echtpelzprodukte sind häufig gar nicht oder nur schlecht (sprachliche Ungenauigkeiten) oder auch für den Verbraucher nicht nachvollziehbar mit Fantasienamen gekennzeichnet (z.B. „Maopee“, „Genotte“, „Bergkatze“oder „Gayangi“ für Katzenfell; „Asiatischer Wolf“, „Dogue de Chine“ oder „Loup d`Asie“ für Hundefell).

Zur praktischen Durchsetzbarkeit der Verpflichtung muss sich die Kennzeichnungspflicht auf die Lieferkette beziehen. Die Verpflichtung muss, um nicht leerzulaufen, sowohl für Hersteller als auch für Händler gelten, und um nicht zu diskriminieren dementsprechend für inländische wie für ausländische Marktteilnehmer.

Vorbild für eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Echtpelzen wie oben gefordert ist die Deklarationspflicht in der Schweiz. Dort müssen Pelze und Pelzprodukte mit dem wissenschaftlichen und zoologischen Namen der Tierart, der Herkunft des Felles und der Art der Gewinnung (d.h. ob ein Tier gejagt wurde oder aus welcher Art von Zucht es stammt) deklariert werden. Ziel ist es, dass die Verbraucher die Kennzeichnung vor dem Kaufentscheid lesen können muss und die Wahrscheinlichkeit, dass die Kennzeichnung übersehen wird, so gering wie möglich ist. Dazu kann die Kennzeichnung beispielsweise auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung bzw. am Preisschild angezeigt werden.

Zur Abmilderung der Auswirkungen auf den Handel kann mit einer Übergangsfrist gearbeitet werden. Kennzeichnungsvorschriften wirken dabei auch für ein exportabhängiges Land wie Deutschland deutlich weniger handelsbeschränkend als Verbote. Der Marktzugang bleibt bei Kennzeichnungsvorschriften für alle Produkte gewährleistet und der Preismechanismus bleibt wirksam.

Stichprobenweise soll an den Verkaufsstellen kontrolliert werden, ob die Kennzeichnungen angebracht wurden oder ob einer Verpflichtung zur Selbstkontrolle nachgekommen wurde. Strafbewehrung durch Ausgestaltung als Ordnungswidrigkeit wird empfohlen.

Nur durch transparente Benennung der Zusammensetzung eines Kleidungsstückes kann der Verbraucher eine eigene Entscheidung treffen.

Ende der Mitzeichnungsfrist: 17.02.2014
 
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Verbraucherschutz - Keine Umsetzung von Artikel 20 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU

Verbraucherschutz - Keine Umsetzung von Artikel 20 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (elektronische Zigaretten) vom 07.10.2015

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die neue Tabakrichtlinienverordnung (Artikel 20), die die "elektronische Zigarette" betrifft, nicht umgesetzt werden soll

Begründung
Das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, ist in seiner Art bei weitem nicht so schädlich, wie das Rauchen einer gewöhnlichen aus Tabak bestehenden Zigarette. Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen. Gleichzeitig möchte man das Dampfen so regulieren, dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen, wenn die Nikotinstärke so eingeschränkt wird (4 mg). Auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Markt und die Kaufkraft und die Arbeitsplätze, die dahinter stecken,und noch geschaffen werden, wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant.

Ende der Mitzeichnungsfrist: 20.01.2016
 
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