Krankenversicherung für Student

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Folgende Situation:
Bis zum 31.07.2010 bei der Bundeswehr gewesen, Krankenversicherung bei meiner privaten Krankenversicherung ruhte. Ab 01.08.2010 versichert bei gesetzlicher Krankenversicherung wegen Ausbildung. Ausbildung am 18.08.2010 gekündigt.

Ich bin jetzt etwas ratlos (da ich vorher noch nie damit zu tun hatte), wie ich jetzt am besten vorgehe. Ich werde an der Fernuni Hagen studieren und möchte auch so bald wie möglich anfangen, aber dazu muss ich das mit der Krankenversicherung natürlich geklärt haben.

Was wäre die finanziell günstigste Lösung für mich?
Und was ist jetzt mit dem Übergangszeitraum zwischen Kündigung der Ausbildung und jetzt?

Bitte habt etwas Nachsicht, denn für mich ist das wie gesagt Neuland und sonderlich Übersichtlich finde ich die Thematik auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so viel ich weiß, ist man als Student noch/wieder über die elterliche Krankenversicherung versichert.

Anders sieht das vermutlich aus, wenn du nebenbei am jobben bist und dich deswegen selbst versichern musst.
 
Also so viel ich weiß, ist man als Student noch/wieder über die elterliche Krankenversicherung versichert.

Richtig, sofern man das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, wobei Wehr- und Zivildienst dazugerechnet wird, und die Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Anders sieht das vermutlich aus, wenn du nebenbei am jobben bist und dich deswegen selbst versichern musst.

Bis zu 400€ kann man dazuverdienen und trotzdem in der Familienversicherung bleiben.

Wenn es mehr als 400€ sind, bleibt dir noch die Krankenversicherung der Studenten oder die reguläre Versicherung als Arbeitnehmer. Entscheidend ist dabei die Anzahl der regelmäßigen Wochenarbeitsstunden, die 20 Stunden nicht überschreiten dürfen, um als Student versichert zu sein.

Der Beitrag für die Krankenversicherung der Studenten ist übrigens einheitlich inkl. Pflegeversicherung bei rund 63€/Monat.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Fernstudium (das ja meist nur ein Teilzeitstudium ist) ausreicht um bei einer Krankenkasse den Status Student zu erhalten
 
Oh man, das wird zum richtigen Kampf für mich :(
Aktueller Kenntnisstand ist der, dass mein ehemaliger Arbeitgeber gemeldet hat (trotz schriftlich fixiertem Ausbildungsbeginn 01.08.2010), dass ich erst ab dem 10.08.2010 gesetzlich versichert sei. Vom 01.08. bis zum 09.08.2010 waren zwar Betriebsferien, aber so wie ich das verstanden habe, werde ich mit Ausbildungsbeginn (01.08.2010) versicherungspflichtig. Oder etwa nicht?

Für die Übergangszeit (ab dem 19.08.2010) bis Studienbeginn müsste ich wieder zurück in die Privatversicherung wechseln.
Da die Beiträge bei der Privatversicherung jedoch ziemlich hoch sind möchte ich danach zur gesetzlichen Krankenkasse in den Studententarif wechseln, da das mit meinem Nebengewerbe dann keine Konflikte gibt (1. Semester Teilzeitstudium, danach Vollzeit und nebenbei das Gewerbe).

Ich bin froh, wenn ich das alles geregelt bekommen habe :-?

@Black-Horse ich bin dann ganz normaler Student und habe (außer meinem Gewerbe) keinen Job. Da ich somit unter 20h / Woche für das Gewerbe bleibe, sehe ich da kein Problem.
 
Black-Horse hat recht. Nur ein Vollzeitstudium an der Fernuni berechtigt dich zur studentischen KV. Ein entsprechender Nachweis ist der KV zu übersenden:

Siehe hier, Punkt 3.5. Wie so ein Nachweis aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
 
Das 1. Semester werde ich in Teilzeit studieren, geht ja nicht mehr anders...
Dann muss ich wohl oder übel zumindest für das Semester in der privaten Krankenversicherung bleiben, oder?
Den "Lebensmittelpunkt" bildet aber auch da das Studium, mein Gewerbe mach ich nur nebenbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, die Sachen aus der Vergangenheit sind jetzt geklärt, jetzt folgt das, was kommt.

Da ich das 1. Semester in Teilzeit studieren werde, kann ich ja offenbar nicht zu einer gesetzlichen KV in den Studententarif.
Dann bleibt mir ja gar nichts anderes übrig, als mich privat zu versichern, oder?

Das würde ja bedeuten, dass ich dann für die Dauer des ganzen Studiums privat versichert bleiben müsste.
Mit 260 Euro Selbstbehalt / Jahr wäre das auf gleichem Niveau wie die gesetzliche KV, aber heißt das, dass ich dann, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme (zum Zahnarzt o. Ä.), bis 260 Euro erreicht sind, selbst die Kosten tragen muss?