Studium Kann Semester nicht anfangen, was tun?

kath

abgemeldet
21 April 2006
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Also ich habe jetzt im Losverfahren doch noch endlich meinen Studienplatz an meiner Lieblingsuni bekommen, allerdings kurz vorher erfahren, dass ich schwanger bin.
Bekomme mein Kind jetzt im Januar und bin ab ende November schon im Mutterschutz und bleibe es voraussichtlich bis Anfang März.
Jetzt will ich den Studienplatz allerdings ungerne direkt wieder aufgeben sondern nach Möglichkeit beibehalten.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Kann man irgendwie "Urlaubssemester" nehmen und die direkt am Anfang oder wie läuft das alles ab?
Thx
 
Ich würde Kontakt mit dem ansässigem Studentenwerk oder Studentensekretariat aufnehmen. Die können dir sicher am ehesten sagen, welche Möglichkeiten du hast.

Glückwunsch übrigens zur Schwangerschaft :)
 
ALso, melde dich auf jeden Fall bei der Univerwaltung! Schicke ihnen dann die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen zu. Ich denke, dass du dann eine "Zurückstellung" erhälst, so dass du nach Ablauf der Elternzeit den Anspruch auf den dir hier zugeteilten Studienplatz behälst. Und je schneller du dich meldest, desto schneller erhälst du auch deinen Bescheid darüer, also ab ans Telefon!

Und viel Freude und ZEit für Deinen Nachwuchs!
 
War jetzt persönlich im StudSek um die Einschreibung abzugeben, und es sieht "schlecht" aus.
Beurlauben lassen kann man sich grundsätzlich immer, nur nicht ausgerechnet im 1. Semester, macht ja irgendwo auch Sinn ;)
Werde jetzt ruckzuck zur Vollzeitstudentin mutieren und ab morgen voll dabei sein und dann bis zum geht nicht mehr studieren, also wahrscheinlich bis kurz vor der Geburt und dann danach halt Zuhause sein und einen Bekannten bitten, mir seine Mitschriften zu geben damit ich mir die kopiere und Zuhause nacharbeiten kann - irgendwie.
Zur Not muss ich halt das Semester irgendwie wiederholen, wird schon schief gehen ;)
Dafür bin ich direkt von den Studiengebühren befreit worden, auch nett..
 
Dann ist doch alles gut. Du bist einfach normal eingeschrieben, besuchst aber keine Lehrveranstaltungen und erbringst im ersten Semester auch keine Leistungen. Damit verlängert sich zwar deine Studiendauer aber das macht ja nichts, da du von den Studiengebühren im Moment befreit bist. Allein für Bafög-Zahlungen könnte sich die verlängerte Studiendauer später negativ auswirken.

Wenn du wieder fit bist steigst du einfach im ersten Semester ein. An der Schule vielleicht ein Problem - an der Uni nicht. Machen auch viele so wenn sie nicht schwanger sind ;).
 
Moin,

dabei gilt aber zu beachten, dass man auf die Prüfungsordnung aufpassen muss. Da gibts oft Klauseln, dass man bis zum Semester X Y viele Creditpunkte angesamelt haben muss. Wenn man es nicht schafft, gibt das Konsequenzen.
Also genau drauf aufpassen und genau informieren bitte!
 
Das erklärt mir dann aber ne Studienberaterin aus der Fachschaft, oder?

Da denkt man immer man hat das mit dem Studieren verstanden und dann ist doch wieder alles anders 8O
 
dabei gilt aber zu beachten, dass man auf die Prüfungsordnung aufpassen muss. Da gibts oft Klauseln, dass man bis zum Semester X Y viele Creditpunkte angesamelt haben muss. Wenn man es nicht schafft, gibt das Konsequenzen.
Also genau drauf aufpassen und genau informieren bitte!
Gilt aber nur wenn man Bafög bezieht.

LG
 
öff. Hochschulen

Uni Wuppertal, Informationstechnologie

Prüfungsordnung, $15 Kontrolle des Studienfortschritts

Um ein Beispiel zu nennen. Ich kenne nun keine weiteren, aber ich denke im Zuge des Bachelor / Masters sieht das Ganze für viele andere POs auch so aus...

Edit: Wie gesagt, es mag nicht überall so sein, deswegen rate ich genau Infos einzuholen, wie es ausschaut für den jeweiligen Studiengang!
 
Oft genug muss man zumindest bis zum xten Semester eine gewisse Prüfung (Orientierungsprüfung) ablegen. Im Bachelor hab ich schon von Fällen gehört, wo es noch wesentlich strenger zugeht (4 von 6 Klausuren bestanden nach dem 1. Semester, sonst goodbye...). Also ein Semester eingeschrieben sein und nix (oder nicht viel) fürs Studium machen kann gefährlich sein. Andrerseits geht ne Schwangerschaft sicherlich als Härtefall durch und man kann sich mit Sonderanträgen durchhangeln. Prüfungsordnungen sind sinnvollerweise meist so gestaltet, dass es Ausnahmen geben kann.
 
Aber immer auch darauf hinweisen, dass du ein Kind haben wirst. Denn wegen einer Schwangerschaft darf man z.B. auch als Angestellte nicht gekündigt werden. Und somit sollte auch eine Fortsetzung eines unterbrochenen Studiums möglich sein.
 
Oft genug muss man zumindest bis zum xten Semester eine gewisse Prüfung (Orientierungsprüfung) ablegen. . .

So ist das bei uns auch (öff. Uni): Ich habe das so verstanden, dass diese Orientierungsprüfung keine Prüfung an sich ist, sondern eben darin besteht, dass man eine gewisse Anzahl ECTS-Punkte gesammelt hat.