News Hamburg: 71 Jahre alte Frau ohne Fahrticket - Pfefferspray-Attacke gegen ...

Unter einer Handgreiflichkeit verstehe ich einen körperlichen Angriff. Jemanden zum Beispiel am Arm festzuhalten zählt definitiv nicht dazu.

Du vielleicht - ich auch nicht - aber "sich körperlich angegriffen fühlen" ist ein sehr subjektives Empfinden... :ugly:

Ich sag ja auch nicht, das die Frau "im Recht" ist, sondern, das nicht alles dafür spricht, das sie unprovoziert zum Pfeffersack gegriffen hat ;)
 
Und wer sagt dir, daß der Schaffner die Gören nicht "unprovoziert" vor die Tür gesetzt hat!? :roll:

Die Tatsache, das sein Arbeitgeber sagt, das er so nicht hätte handeln dürfen. Ist es denn so schwer zu verstehen? die Bahn sagt: Kinder dürfen nicht aus dem Zug verwiesen werden. Was den Schaffner juckt oder nicht ist nicht von belang - Kinder haben im Zug zu bleiben - ergo kann der Schaffner nicht dazu provoziert werden - nein - sollte sich nicht dazu provozieren lassen. Aus eigenem Interesse - inzwischen drohen ja sogar arbeitsrechtliche Maßnahmen!

Im Schlimmsten Fall gibt es - wie gesagt - die Bundespolizei. Die kann aber auch IM ZUG tätig werden - und sicherlich bei bedarf alarmiert werden.
 
Die Tatsache, das sein Arbeitgeber sagt, das er so nicht hätte handeln dürfen. Ist es denn so schwer zu verstehen? die Bahn sagt: Kinder dürfen nicht aus dem Zug verwiesen werden. Was den Schaffner juckt oder nicht ist nicht von belang - Kinder haben im Zug zu bleiben - ergo kann der Schaffner nicht dazu provoziert werden - nein - sollte sich nicht dazu provozieren lassen. Aus eigenem Interesse - inzwischen drohen ja sogar arbeitsrechtliche Maßnahmen!
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHH!!!!!!!

Es geht um die Reaktion der Öffentlichkeit! In den einem Fall war die Reaktion so, daß die Rollen klar verteilt waren (das Böse schlechthin wirft kleine, hilflose Kinder aus dem Zug). In dem jetzigen Fall vermuten manche jetzt, daß das Opfer Mitschuld trägt. Darum geht's mir!
Das die Zugbegleiter falsch gehandelt haben ist mir klar und steht überhaupt nicht zur Debatte.
 
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHH!!!!!!!

Es geht um die Reaktion der Öffentlichkeit! In den einem Fall war die Reaktion so, daß die Rollen klar verteilt waren (das Böse schlechthin wirft kleine, hilflose Kinder aus dem Zug). In dem jetzigen Fall vermuten manche jetzt, daß das Opfer Mitschuld trägt. Darum geht's mir!
Wieso, es gibt keinen Unterschied. Die Kinder tragen logischerweise eine Mitschuld - sie sind ohne (gültigen) Fahrschein unterwegs gewesen - und das soll und wird auch geahndet. Nur die Reaktion war falsch. Eindeutig und nicht diskutierbar.

Kinder werden nun mal anders behandelt - sogar vor Gericht ;).

Ob und wenn ja die Opfer im Pfefferspray-Fall eine Mitschuld tragen, werden wir nicht klären können. Mir ging es von Anfang an um den Post von (Bier)Kelle, in dem eine Mitschuld de facto ausgeschlossen wurde.
 
ich wüsste nicht, das ein Schaffner "Hilfssheriff" wäre.
Er hat Hausrecht. Und er könnte die Kinder vor die Tür setzen, darf das aber nicht. Und mehr kann er dann nicht machen.

Auch die Bundespolizei kann nicht viel mehr machen. Die Kinder begehen zwar eine Straftat (Beförderderungserschleichung), das wird aber nicht helfen, wenn sie nicht strafmündig sind.

Wenn du mir den Nachweiß bringst, dass die Kinder bzw. deren Eltern NICHT das "erhöhte Beförderungsentgeld" bezahlen mussten, dann teile ich deine Empörung...
Die Eltern würden dann wohl freiwillig zahlen. Verpflichtet dazu sind sie nicht, es sei denn, es lässt sich eine unterlassene Aufsichtspflicht feststellen.

Marty
 
Ich schätze mal das die Gute sich über die Wirkung eines Pfeffersprays nicht so ganz im klaren war, soll in dem Alter ja schon mal vorkommen. Und welcher Strafe erwartet sie jetzt. Kann der Schaffner eigentlich auch zivilrechtlich gegen sie vorgehen?
 
ich glaube mal das die gute alte Dame mit einer leichten Geldstrafe davon kommt.Der Anwalt wird sagen,daß Der Dame die Wirkung des Spray's nicht klar war.Wie sollte man Sie sonst bestrafen??