Eine Frage für Immobilienexperten

Liquid0815

blog.stobbelaar.de
ID: 19886
L
24 April 2006
5.005
365
Ich hatte gerade eine Diskussion mit einem Freund:
Gaststätten werden in der Regel verpachtet, da bei einem Mietvertrag die Erträge und Früchte dieser Gaststätte dem Vermieter zustehen würden.

Wie ist das aber bei einer Werkstatt mit Hebebühne? Die Hebebühne gehört dem Verpachter/Vermieter! Warum kann man diesbezüglich die Hebebühne in einer KFZ-Werkstatt von einer Küche in einer Gaststätte unterscheiden? :roll:

oder geht das gar nicht?
 
Wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe, geht das nicht. Bei eine Gaststätte bzw. Hebebühne erziehlt man ja nicht direkt einen Gewinn mit diesen Einrichtungen. Diese sind ja lediglich "Hilfsgeräte", um eine andere Dienstleistung (Essen zubereiten oder Auto reparieren) zu erbringen.
 
hmm... also §99 scheint nicht so ganz auf die Küche und Einrichtung der Gaststätte zuzutreffen, eher auf einen Apfelbaum auf einem Grundstück. Aber warum wird die Gaststätte dann überhaupt verPACHTet?
§100 passt da schon eher, zwecks vorteile. Zu den Vorteilen gehört auch die Lage eines Grundstückes oder?
 
Die Gaststätte wird halt verpachtet, damit die Erträge aus diesem Geschäft auch beim Pächter bleiben. Andernfalls würde der "Vermieter" an den Erträgen ja mit verdienen.
 
Die Gaststätte wird halt verpachtet, damit die Erträge aus diesem Geschäft auch beim Pächter bleiben. Andernfalls würde der "Vermieter" an den Erträgen ja mit verdienen.
Ja, das ist mir klar, aber was ist der Unterschied zwischen Gaststätte inkl. Ausstattung und Lage, und zu einer ausgestatteten (Hebebühne) KFZ-Werkstatt in guter Lage?
 
Da gibt es keinen. Beides sind Immobilien mit Inventar und beide werden diesbezüglich auch gleich behandelt. Deswegen werden ja auch beide zum größtenteil verpachtet anstatt vermietet.
 
Da gibt es keinen. Beides sind Immobilien mit Inventar und beide werden diesbezüglich auch gleich behandelt. Deswegen werden ja auch beide zum größtenteil verpachtet anstatt vermietet.
Hmm... kannst du mir das schriftlich geben? Gerichtsurteil oder so? :mrgreen:
Ich brauch beweise, so einfach die Behauptung in den Raum gestellt hab ich schon getan, jetzt muss ich das ganze noch belegen.
Achja, Werkstätten werden, zumindest in meinem Bekanntenkreis, eher gemietet als gepachtet.
 
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass in Zweifelsfällen (und das ist meist (nur) bei der Nutzungsüberlassung) auch rechtlich dann ein Pachtvertrag besteht, wenn er zwar Mietvertrag genannt wird, aber die ordnungsgemäße Nutzung die einzig mögliche Frucht der Miet-/Pachtsache ist.

Noch eine Überlegung: Warum gibt es Miete/Mietverträge überhaupt, wenn man dann doch nur jeden Vorteil - und sei er auch nur indirekt - wieder dem Eigentümer überlassen müsste? Der Unterschied zwischen Miete und Pacht ist eher in der Frage wie viel der Mieter/Pächter für sich verwerten darf und dabei hat die Pacht den "Alles!"-Stempel - bis auf Verkauf o.ä.
 
Hmm... kannst du mir das schriftlich geben? Gerichtsurteil oder so? :mrgreen:
Ich brauch beweise, so einfach die Behauptung in den Raum gestellt hab ich schon getan, jetzt muss ich das ganze noch belegen.
Achja, Werkstätten werden, zumindest in meinem Bekanntenkreis, eher gemietet als gepachtet.

Sorry, aber da bin ich gerade ein wenig faul zu. Wenn ich Lust und Zeit habe, werde ich nachher/morgen mal schaun.

Bei einem Mietvertrag hat der Vermieter ja "nur" ein Anrecht auf die Erträge. Er kann ja auch auf sein Anrecht verzichten und das müsste dann halt im Vertrag geregelt werden.
 
Noch eine Überlegung: Warum gibt es Miete/Mietverträge überhaupt, wenn man dann doch nur jeden Vorteil - und sei er auch nur indirekt - wieder dem Eigentümer überlassen müsste? Der Unterschied zwischen Miete und Pacht ist eher in der Frage wie viel der Mieter/Pächter für sich verwerten darf und dabei hat die Pacht den "Alles!"-Stempel - bis auf Verkauf o.ä.
Darf der Pächter mehr mit der Pachtsache anstellen als der Mieter? 8O
Verdammt, meine Dozentin für solche Fragen ist die nächsten Wochen nicht da, sonst hätte ich die mal gefragt. :-?