Liquid0815
blog.stobbelaar.de
- 24 April 2006
- 5.005
- 365
Ich hatte gerade eine Diskussion mit einem Freund:
Gaststätten werden in der Regel verpachtet, da bei einem Mietvertrag die Erträge und Früchte dieser Gaststätte dem Vermieter zustehen würden.
Wie ist das aber bei einer Werkstatt mit Hebebühne? Die Hebebühne gehört dem Verpachter/Vermieter! Warum kann man diesbezüglich die Hebebühne in einer KFZ-Werkstatt von einer Küche in einer Gaststätte unterscheiden?
oder geht das gar nicht?
Gaststätten werden in der Regel verpachtet, da bei einem Mietvertrag die Erträge und Früchte dieser Gaststätte dem Vermieter zustehen würden.
Wie ist das aber bei einer Werkstatt mit Hebebühne? Die Hebebühne gehört dem Verpachter/Vermieter! Warum kann man diesbezüglich die Hebebühne in einer KFZ-Werkstatt von einer Küche in einer Gaststätte unterscheiden?
oder geht das gar nicht?