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Das hier steht drin:Naja, da is doch n Artikel des BGB angegeben, hast dir den schon mal angeschaut?
Dafür reicht keine TAN Liste ^^Außerdem kommen sonst so Spaßvögel und überweisen 50 Euro in 1ct-Portionen… ist schon gut, dass das klar geregelt ist.
Wo darf ein Kunde in der freine Wirtschaft beliebige Teilzahlung vornehmen, ohen das vorher vereinbart zu haben? Eine Forderung ist dann zu bezahlen, wenn sie fällig ist, und zwar als Ganzes.3. Du wendest dich an einen Anwalt und klagst gegen den gegner und einen so dämlichen § der in der realen Wirtschaft keinen Sinn macht, da fast überall Teilzahlungen Gang und Gebe sind.
Nein, aber im BGB (wurde doch nun schon oft genug zitiert).Wenn ich meine rechnung in Teilbeträgen zahlen möchte wer bitte soll mir das verbieten ? Steht es etwa in den AGB das ich die Summe in einem Betrag zahlen muss ?
Die gebühren sind aus meiner Sicht auch mit 30 Cent arg hoch angegeben, das GmbH Konto meines Chefs hatte für 9,90 € 100 Freibuchungen und darüber hinaus kostete jede weitere 5 Cent
Darauf bezog sich mein Posting bzgl. FA, und (zumindest habe ichs so verstanden) da gings um Verspätete Zahlung.Finanzamt beispielsweise, wenn ich meine Steuer zum Fälligkeitstag bei mir zu 50 % zahle kommt die Anmahnung für die Restsumme ohne alles erst nach 6 Monaten