bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitsgericht und Gewerbeaufsichtsamt
Am besten zum nächsten Arbeitsgericht
Bei Vernachlässigung des rechtliche Rumgemurkses bleiben ein paar (eher technische) Aspekte:
(A) Ohne Staubschutzmaske (B) jede Menge Zeug einatmen und (C) dabei 40 Quadratmeter gereinigt.
Die kann bei mir als Staubsauger anfangen. :-)
Wenn ich die Schräge rausrechne komme ich zwar auf auf knappe 48 qm, aber es ist halt eine unterdurchschnittlich niedrige (DG-) Wohnung, keine Lagerhalle. Und in Ermangelung von Feuerlöschern aller Art gibt es hier garantiert keine reizenden Stoffen aus solchen.
Vielleicht gibt es in dem Betrieb auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, an die sie sich wenden kann? Anosnsten als Alternative zu den unten genannten Möglichkeiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
bei Gewerbeaufsichtsämter oder die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz, Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen