Ab 1,50€. Nach oben hin ist alles offen.
Wird ein Song im Radio gespielt, vergütet die GEMA jedes Mal zwischen 1,50 und 15 Euro (das hängt auch von der Art der Mitgliedschaft des Künstlers ab), bei TV-Sendungen liegt die Auszahlung zwischen 25 und 150 Euro (je nach Mitgliedschaft und Sender).
Dazu muss man allerdings Mitglied bei der GEMA sein und für die Mitgliedschaft muss man auch wiederum bezahlen (das können großen Live Auftritten wie zum Beispiel Helene Fischer durchaus an die 100.000 € sein)
Wie viel ein Urheber bekommt, wenn sein Song im Radio gespielt wird, hängt unter anderem von der Sendedauer und einer Punktbewertung des Stücks ab. Sänger und andere Musiker werden übrigens nicht von der Gema, sondern von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertreten.
> Wird ein Pop-Stück bei einem ARD-Hörfunksender gespielt, fallen rund 15 Euro Tantiemen an. Davon bekommt der Komponist 6,25, der Texter 3,75 Euro und der Verlag 5 Euro.
> Bei einer Live-Aufführung eines Pop-Songs bekommt der Komponist 1,97 Euro, der Texter 1,18 Euro und der Verlag 1,58 Euro.
> Bei der CD-Wiedergabe eines Pop-Songs auf CD erhält der Komponist im Durchschnitt 1,76 Euro, der Texter 1 Euro und der Verlag 1,34 Euro.
Eine TV-Wiedergabe eines Pop-Songs bei einem ARD-Sender bringt rund 430 Euro an Tantiemen.
> Bei Klassik-Stücken kann der Abrechnungsbetrag stark schwanken. Für ein 15-minütiges Streichquartett etwa würde der Komponist rund 57 Euro bekommen und der Verlag 28 Euro.
Kommt drauf an ob der Künstler den Song nur gesungen oder auch getextet und komponiert hat.