Artikel zur Sebstbefriedigung wurden als jugendgefährdend eingestuft.
Weil die Bravo schrieb das Ornanieren weder krank noch schwul noch unfruchtbar macht landete sie auf dem Index.
1972 gab es in zwei Ausgaben Artikel zu Sebstbefriedigung, diese Artikel wurden als jugendgefährdend eingestuft.
«Die Geschlechtsreife allein berechtigt noch nicht zur Inbetriebnahme der Geschlechtsorgane.»