Nach Abschluss der Ausbildung und bei Übernahme in das Beamtenverhältnis richtet sich das Gehalt nach der zuständigen Besoldungsgruppe des jeweiligen Bundeslandes. Lehrer an Grundschulen sind häufig in der Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert, während Lehrer an Gymnasien oft der Gruppe A 13 angehören. In einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg, werden alle Lehrämter nach A 13 besoldet.
das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich