Man erhält nach sechs Wochen Krankengeld bis zum Ende der Krankschreibung von seiner Krankenkasse.
Das kommt darauf an, ob du im Krankengeldbezug bist oder nicht.
Da das Gehalt während der Reha vom Arbeitergeber weiter bezahlt wird, ist es beim KuG genauso.
Das ganz normale, außer die Reha ist vor ankündigung der Kurzarbeit angemeldet gewesen. Dann bekommt er sein normales Gehalt.
Das kommt darauf an, ob du im Krankengeldbezug bist oder nicht. Bei einer Reha zahlt in der Regel die Rentenversicherung. Das wären 68% vom letzten Nettogehalt. Dabei wird das letzte Gehalt vor der Krankschreibung zugrunde gelegt. Wenn Du nicht im Krankengeldbezug bist, müsste das Kurzarbeitergeld ganz normal weiterlaufen.
Vermutlich genauso viel wie während des Kurzarbeitszeitraums, nach 6 Wochen über die Krankenkasse.