Auf der Demonstration sollen teilweise indes auch Fahnen des IS, von Al-Kaida und Hizb ut-Tahrir gezeigt worden sein, die Ermittlungen hierzu laufen noch. Die Nutzung von Kennzeichen solcher verbotener Organisationen ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was das Strafrecht eben so hergibt.