Kurzarbeitergeld bekommt man nur wenn die Arbeitszeit um min. 10 % pro Kalendermonat reduziert wurde. Also bis max 90% der regulären Arbeitszeit bekommt das Geld.
Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt.
Es gibt auch noch 70% Kurzarbeit. Ob es außerdem noch weitere Stufen gibt weiß ich nicht.
@storabird: Was du beschreibst ist das Kurzarbeitergeld. Ich meinte aber die Kurzarbeit an sich. Ich kenne nur Kurzarbeit 0 (man geht gar nicht mehr arbeiten) und ab Montag gilt bei mir in der Firma für Teilbereiche Kurzarbeit 50 % (halbtags arbeiten).
Ich kenne nur 2. 60 Prozent (bzw. Arbeitnehmern mit Kindern i. H. v. 67 Prozent) des Verdienstausfalls.