Was ist dran, dass man als Urlaubsrückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet für die Quarantäne Urlaub nehmen muss?

Mehlwurmle · 26. August 2020

Was ist dran, dass man als Urlaubsrückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet für die Quarantäne Urlaub nehmen muss?

 

Antworten

storabird · 26. August 2020 · 0x hilfreich

Reisende, die nach ihrer Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, brauchen dafür keinen Urlaub zu nehmen und müssen auch keinen Verdienstausfall befürchten. Das teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit.

Er verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder. "Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben", sagte er bei einer Pressekonferenz. "Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten."

Demnach geht es um Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Darin ist eine Entschädigungsregelung enthalten, wonach der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand "Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet".

biene01090 · 26. August 2020 · 0x hilfreich

man muß keinen Urlaub nehmen

tastenkoenig · 26. August 2020 · 0x hilfreich

Nichts. Für eine behördlich angeordnete Quarantäne muss man keinen Urlaub nehmen.

bs-alf · 26. August 2020 · 0x hilfreich

Rückkehrer müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne, wenn sie nicht über ein ärztliches Zeugnis verfügen. Sie können Home-Office  falls möglich machen. Ist der Arbeitnehmer dagegen untätig in häuslicher Quarantäne, hat er keinen Anspruch auf Vergütung, aber ggf. einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 IfSG erhalten Personen, die sich aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in häuslicher Quarantäne befinden, eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall in Geld. Die Alternative wäre Urlaub.

 
 

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