Reisende, die nach ihrer Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, brauchen dafür keinen Urlaub zu nehmen und müssen auch keinen Verdienstausfall befürchten. Das teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit.
Er verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder. "Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben", sagte er bei einer Pressekonferenz. "Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten."
Demnach geht es um Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Darin ist eine Entschädigungsregelung enthalten, wonach der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand "Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet".
man muß keinen Urlaub nehmen
Nichts. Für eine behördlich angeordnete Quarantäne muss man keinen Urlaub nehmen.
Rückkehrer müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne, wenn sie nicht über ein ärztliches Zeugnis verfügen. Sie können Home-Office falls möglich machen. Ist der Arbeitnehmer dagegen untätig in häuslicher Quarantäne, hat er keinen Anspruch auf Vergütung, aber ggf. einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 IfSG erhalten Personen, die sich aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in häuslicher Quarantäne befinden, eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall in Geld. Die Alternative wäre Urlaub.