So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gaslieferungsverträgen den Vertragstext ausdrücklich schriftlich oder etwa per E-Mail im Nachhinein bestätigen müssen.
Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Unternehmern deutlich besser stellen. Damit soll erreicht werden, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen. Die vorgesehenen Regelungen zielen auf einen verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen, flankiert durch eine effizientere Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung. Vertragsklauseln in AGB, die den wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher widersprechen beziehungsweise nicht mehr zeitgemäß sind, sollen künftig unwirksam sein. Zudem soll Rechtsunsicherheit beim Kauf gebrauchter Sachen beseitigt werden, die nach einer neueren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (FerenschildUrteil) aufgetreten ist.
die Position von Verbrauchern gegenüber der Wirtschaft zu stärken und zu erreichen, dass Verbraucherverträge fairer werden
Der Verbraucher soll besser geschützt werden. Ein Überrennen des Verkäufers soll verhindert werden.
Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf soll die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert werden. Insbesondere soll der Vertragsschluss unter fairen Bedingungen erfolgen.
So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gaslieferungsverträgen den Vertragstext ausdrücklich schriftlich oder etwa per E-Mail im Nachhinein bestätigen müssen.
die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmen stärken