Der Unterschied liegt in der Ausbildung und den absolvierten Prüfungen.
Anwalt zu sein bedeutet erst mal nur, die Interessen anderer Menschen zu vertreten. Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der beide Staatsexamina erfolgreich absolviert hat und von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen worden ist.
Ein Anwalt ist meist angestellt, ein Rechtsanwalt hat Sachgebiete.
Als Rechtsanwalt kann man sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren, wie zum Beispiel auf Mietrecht oder Familienrecht. Der Anwalt arbeitet entweder als angestellter Anwalt oder ist selbstständig.