Die zentrale Aufgabe des Ordnungsamts ist das Einhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, um die allgemeine Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten. Wie weit die Befugnisse im Einzelnen gehen, entscheidet das jeweilige Bundesland für sich. Allgemein bekannte Aufgaben sind die Überführung von Falschparkern, Unterbindung von Ruhestörungen oder die Sanktionieren illegalen Müllabladens.
Mitarbeiter des Ordnungsamts sind demnach nie Polizisten. Zwar haben sie in bestimmten Bereichen Zutrittsrechte und bestimmte Kontrollbefugnisse. Diese dürfen sie allerdings nicht mit Zwang durchsetzen. Sollte das aber vonnöten sein, hilft die Polizei nach. Sie unterstützt das Ordnungsamt, etwa wenn es um das Betreten eines Grundstücks geht.
Polizei darf Schusswaffen tragen, Ordnungsamt nicht.
Grob kann man sagen dass das Ordnungsamt für stehende Pkws verantwortlich ist, z.B. Falschparker und die Polizei für fahrende Autos.
Polizei ist nur der Oberbegriff und die umfasst viele Organe ausser dem genannten Ordnungsamt, das ist der Komune direkt unterstellt und hat keine polizeilichen Aufgaben.
Aufgaben:
Ordnungsamt: Kommunale Verwaltung, Ordnung des ruhenden Verkehr (zb. Politessen) usw.
Polizei (oder was man als Normalbürger darunter versteht): Ordnung des fließenden Verkehr, Aufrechterhaltung anderer öffentlicher Ordnungen. Hilfe bei Durchsetzung von rechtlichen Beschlüssen, Aufnahme von Strafanzeigen, Prävention vor Straftaten usw.
Kriminalpolizei: Ermittlung bei Wirtschafts- u. Kapitaldelikten sowie bei vielen anderen Strafsachen usw.