lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich"
beides das selbe - mindestens 15 Jahre Haft
Ja es stimmt. 15 Jahre oder für immer.
Im StGB kommt nur "lebenslange Freiheitsstrafe" vor, keine "lebenslängliche". Der Ausdruck "lebenslänglich" ist zwar sonst sehr gebräuchlich, meint aber die lebenslange Freiheitsstrafe, die in Deutschlan mindestens 15 Jahre beträgt. Eine Zeitspanne kann nur lang oder kurz sein, oder etwas dazwischen. "Länglich" ist eine Zeitspanne nie. Prof. Hermann Blei, zuletzt Strafrechtslehrer an der FU Berlin, sagte hierzu immer: "Länglich ist ein Wurm, nicht die Zeit."
Quelle: https://www.jurawiki.de/VRI/Strafen#Es_gibt_einen_Unterschied_zwischen_.22lebenslang.22_und_.22lebensl.2BAOQ-nglich.22._Das_eine_sind_nur_15_Jahre.
Der Unterschied ist nur in der Aussprache. Lebenslänglich hoert sich besser an desweg wird dies meist verwendet.
Lebenslängich sind 15 Jahre Haft und Lebenslang ist bis zum tod, also wirklich ein leben lang.
Es besteht ein Unterschied in der Wortwahl des Strafgesetzes je nach Land (Deutschland / Österreich = lebenslang, Schweiz und früher DDR = lebenslänglich)..
Es besteht ein Unterschied in der Wortwahl des Strafgesetzes je nach Land (Deutschland / Österreich = lebenslang, Schweiz und früher DDR = lebenslänglich). Grundsätzlich besteht aber kein Unterschied, umgangssprachlich werden beide Begriffe verwendet.
Google: In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich", die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.