Was ist der Unterschied zwischen Lebenslang und Lebenslänglich bei Haftstrafen?

sisasi60 · 06. September 2019

Was ist der Unterschied zwischen Lebenslang und Lebenslänglich bei Haftstrafen?

 

Antworten

storabird · 07. September 2019 · 0x hilfreich

 lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich"

bs-alf · 07. September 2019 · 0x hilfreich

beides das selbe - mindestens 15 Jahre Haft

Krachakne · 07. September 2019 · 0x hilfreich

Ja es stimmt. 15 Jahre oder für immer.

Sonnenwende · 07. September 2019 · 0x hilfreich

Im StGB kommt nur "lebenslange Freiheitsstrafe" vor, keine "lebenslängliche". Der Ausdruck "lebenslänglich" ist zwar sonst sehr gebräuchlich, meint aber die lebenslange Freiheitsstrafe, die in Deutschlan mindestens 15 Jahre beträgt. Eine Zeitspanne kann nur lang oder kurz sein, oder etwas dazwischen. "Länglich" ist eine Zeitspanne nie. Prof. Hermann Blei, zuletzt Strafrechtslehrer an der FU Berlin, sagte hierzu immer: "Länglich ist ein Wurm, nicht die Zeit."

Quelle: https://www.jurawiki.de/VRI/Strafen#Es_gibt_einen_Unterschied_zwischen_.22lebenslang.22_und_.22lebensl.2BAOQ-nglich.22._Das_eine_sind_nur_15_Jahre.

SHADOWAS84 · 07. September 2019 · 0x hilfreich

Der Unterschied ist nur in der Aussprache. Lebenslänglich hoert sich besser an desweg wird dies meist verwendet.

wischi · 07. September 2019 · 0x hilfreich

Lebenslängich sind 15 Jahre Haft und Lebenslang ist bis zum tod, also wirklich ein leben lang.

Nur_der_BTSV · 06. September 2019 · 0x hilfreich

Es besteht ein Unterschied in der Wortwahl des Strafgesetzes je nach Land (Deutschland / Österreich = lebenslang, Schweiz und früher DDR = lebenslänglich)..

panda79 · 06. September 2019 · 0x hilfreich

Es besteht ein Unterschied in der Wortwahl des Strafgesetzes je nach Land (Deutschland / Österreich = lebenslang, Schweiz und früher DDR = lebenslänglich). Grundsätzlich besteht aber kein Unterschied, umgangssprachlich werden beide Begriffe verwendet.

Han.Scha · 06. September 2019 · 0x hilfreich

Google: In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich", die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

 
 

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