Iim Mittelalter in manchen Städten vom Landesherrn gewährtes Recht, durchreisende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren der Stadt eine Zeit lang zum Verkauf anzubieten
Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht) war das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten.
Das Stapelrecht ist das Recht Kaufleute, die Waren durch eine Stadt durchführen, auch zum Verkauf dieser Waren in dieser Stadt zu zwingen. Das Stapelrechtmusste den Städten vom Landesherren verliehen werden.