Schweinfurter Grün wird unter anderem auch als Pariser Grün, Patentgrün oder Mitisgrün bezeichnet. Es handelt sich dabei um Kupfer(II)-arsenitacetat, ein Doppelsalz, das Kupfer, Arsen und das Anion der Essigsäure enthält. Die chemische Formel wird mit Cu(CH3COO)2 · 3 Cu(AsO2)2 angegeben.
Der Österreicher Ignaz Edler von Mitis (1771-1842) entdeckte im Jahr 1805 beim Ausfällen von Grünspan mit einer Arsenverbindung "Arseniksaures Kupfer", ein gelbgrünes Pigment, das nach ihm Mitisgrün benannt wurde.
Die industrielle Produktion des leuchtenden und lichtbeständigen Arsenpigmentes begann um 1808 in Schweinfurt.
Der Fabrikationsort gab dem Pigment den Namen.
Schweinfurter Grün war im 19. Jahrhundert sehr beliebt. Ein Indiz dafür ist die Vielzahl an Farbbezeichnungen.
So spricht man auch von Pariser Grün, Patentgrün, Wiener Grün, Smaragdgrün, Papageiengrün, Kaisergrün etc.
Es diente zum Anstreichen von Wänden, zum Bedrucken von Tapeten, zum Färben von Stoffen, z.B. für smaragdgrüne Ballkleider der modebewussten Frau des 19. Jh., oder als Künstlerfarbe.
Den Nachweis der giftigen Wirkung veröffentlichte erstmals der Merseburger Arzt Carl von Basedow im Jahr 1844.
In Deutschland ist Schweinfurter Grün seit 1882 für Hausanstriche und Tapeten verboten.
ein künstlich hergestelltes Kupferarsenitacetat
Pariser Grün
Kupferarsenitacetat (C4H6As6Cu4O16). Es wurde seit Anfang des 19. Jahrhunderts als Malerfarbe verwendet, später als eines der ersten Pflanzenschutzmittel. Seit 1942 ist (im Weinbau) dessen Einsatz verboten.
Andere Namen sind/waren
C.I. 77410 (Pigment Green 21)
Deckpapiergrün
Kaisergrün
Mitisgrün
Moosgrün
Neugrün
Originalgrün
Papageigrün
Pariser Grün
Patentgrün
Uraniagrün
Wiener Grün
Schweinfurter Grün wird unter anderem auch als Pariser Grün, Patentgrün oder Mitisgrün bezeichnet.
Kupfer(II)-arsenitacetat, ein Doppelsalz, das Kupfer, Arsen und das Anion der Essigsäure enthält.