damit macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen
Es war ein Notfall.
Das ist die Notdienstgebühr.(noctu -lateinisch = nachts)
Normal ist für den Kauf eines Medikament zu Zeiten des Notdienstes in der Apotheke eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro fällig, die der Patient/der Abholer zahlen muss. Kreuzt der Arzt "noctu" an, handelt es sich um einen Notfall und die Krankenkassen übernehmen diese Gebühr.
Dann ist es ein Notfall und die Gebühr wird von der Krankenkasse übernommen
Wird "noctu" angekreuzt, muss die Krankenkasse die Kosten hierfür übernehmen - denn der ausstellende Arzt ordnet somit einen unmittelbaren Theapiebeginn bzw. stationären Aufenthalt an. Es handelt sich somit um einen unmittelbaren Notfalll, dessen Behandlung schnell beginnen muss.
Kreuzt der Arzt auf dem Rezept "noctu" an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen!