is ja in dem Sinne nicht verboten:
Die gewerbsmäßige Förderung der Prostitutionsausübung durch Vermittlung (vorher eine Form der Zuhälterei) ist jetzt nur noch dann strafbar, wenn dadurch die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit der Prostituierten beeinträchtigt wird (§181a Abs. 2 StGB)
Zuhälter? Das nennt sich heute Erotikmanager oder Motivationstrainer für Sexarbeiterinnen.
Die Damen brauchen doch einen gewissen Schutz. Gegenüber den Freiern zum Beispiel die nicht zahlen wollen. So jedenfalls die Argumenation von Zuhältern.
Das älteste Gewerbe der welt wird es immer geben, egal was die Gesetze sagen.
Weil denen die Gesetze egal sind.