Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig aus dem Jahr 2005 darf in Deutschland gebrautes Bier auch dann als „Bier“ angeboten werden, wenn es nicht nach dem Reinheitsgebot von 1516 hergestellt wurde. Mit dem höchstrichterlichen Urteil entschied die Klosterbrauerei Neuzelle den seit Jahren andauernden "Brandenburger Bierkrieg“ für sich. Zur Begründung verwiesen die Leipziger Richter auf die Berufsfreiheit (Az: 3 C 5.04). Der Deutsche Brauer-Bund sieht das Reinheitsgebot durch das Urteil nicht in Frage gestellt. Ein Brauer aus Neuzelle hatte sein Schwarzbier mit Zuckersirup versetzt.
Das war im Jahr 2005 durch ein Gericht in Leipzig
Im Jahr 2005.
Mir ist nicht bekannt, das es kein Reinheitsgebot mehr gibt.
Das Gesetz wurde 2005 durch Art. 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts aufgehoben.
2005 mit dem Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts