Ja, es gab ein Gerichtsurteil. Bei den meisten kann man über die Internetseite die Auszahlung des Guthabens beantragen
Ja, sind sie und machen es eigentlich auch
...................... .......... Kann man mit einem "ja" beantworten..............................
Guthaben spätestens bei Vertragsende unentgeltlich auszahlen lassen. Dieser Anspruch verjährt erst drei Jahre nach Einzahlung des Guthabens.
Ja, Sie haben einen Anspruch darauf, sich Ihr Guthaben spätestens bei Vertragsende unentgeltlich auszahlen zu lassen. Dieser Anspruch verjährt erst drei Jahre nach Einzahlung des Guthabens.