Nein das musst du nicht..Das ist deine entscheidung.
Nein, man muß niemanden auf seine Toilette lassen - es ist die eigene Entscheidung und evtl. vorhandene Menschenfreundlichkeit, ob man dies zuläßt.
soweit mir bekannt ist, MUSS man das nicht.
Nein das brauchst Du nicht zu machen.
Nein und das würde ich auch auf keinen Fall machen. Wer weiß wer das ist bzw. was derjenige vor hat.
Nein, da jeder das Hausrecht selbst ausüben kann und eine Pflicht/ein Gesetz, darauf zu verzichten, nicht existiert.
Das hat nichts mit Körperverletzung zu tun.
dazu kann dich niemand zwingen
Als Privatperson wird dich keiner dazu zwingen können, zumal dies ja auch eine beliebte Masche von Dieben ist. Woher sollst du wissen, ob es sich tatsächlich um einen Fäkal-Notfall oder die Vorbereitung eines Diebstahls handelt?
Du darfst natürlich gern, sofern dir bekannt, auf den nächsten Standort eines öffentlich zugänglichen WC´s verweisen, mehr Pflichten solltest du nicht haben.
reschtlich gesehen wäre es eine körperverletzung wenn du es ihm verweigerst und kine öffentliche toilette in der nähe ist
Also, auch wenn jemand muß, mußt du nicht. ;-) Ich wäre in der heutigen Zeit auch lieber etwas skeptisch und würde die Person nicht reinlassen.
Nein ...Aber moralisch gesehen finde ich es richtig bevor sich einer in die Hose macht !
Du hast ja auch keine Möglichkeit zu prüfen, ob derjenige tatsächlich muss oder ob es sich nur um einen Vorwand handelt. Je nachdem wer und wieviele Menschen da bei dir Einlass verlangen würde ich deswegen auch an die eigene Sicherheit denken.
Nein. Die Wohnung ist unverletzlich, das ist ein Grundrecht und kann nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden. Man muss (fast) niemanden in seine Wohnung lassen. Ausnahme sind Menschen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wie etwa der Kaminkehrer bei einigen seiner Aufgaben oder in besonderen Fällen die Polizei (Haussuchung mit richterlicher Anordnung o.ä.).
Sich zu weigern, jemanden seine Notdurft in seiner Wohnung verrichten zu lassen, stellt jedenfalls keinen Fall von unterlassener Hilfeleistung o.ä. dar.