Müssen "Samenspender" jetzt Unterhalt für Ihre Kinder zahlen?

bs-alf · 03. Dezember 2017

Müssen "Samenspender" jetzt Unterhalt für Ihre Kinder zahlen?

 

Beste Antwort

Mehlwurmle · 03. Dezember 2017 · 3x hilfreich

Kraft Geburt nicht, jedoch auf Grund rechtlicher Auseinandersetzungen durchaus möglich.

 

Jedoch weisen selbst die Samenbanken auf dieses Risiko hin, dort steht meistens folgender Standardtext:

 

"Deshalb kann der Spender nach der heutigen Rechtslage nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes (nach dessen 18. Lebensjahr) geschützt werden. Jedoch sind die rechtlichen Hürden hierfür sehr hoch. Dennoch könnten Erb- und Unterhaltsansprüche gegen den Spender entstehen, wenn das von seinen Eltern über seine Abstammung aufgeklärte Kind zuerst die gesetzliche Vaterschaft des männlichen Elternteils anficht und danach Ansprüche gegen den Spender gesondert einklagt."

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Seven7 · 04. Dezember 2017 · 0x hilfreich

hab ich bisher noch nicht gehört, denke aber nach unseren gesetzen ist das durchaus möglich

Husky09 · 03. Dezember 2017 · 1x hilfreich

Ja, das kann passieren...aber eine Anfechtung sei aber nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Kenntnis von der Samenspende möglich und wenn es keinen rechtlichen Vater gibt....

 
 

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