Ich glaube, das geht.
das geht wohl
Ja, kann man. Alle Abrechnungen auch der Weg bis zum Artz dokumentieren und bei der naechsten Steuerklaerung mit einreichen.
Ja, sobald man 7 % seines Jahreseinkommens für Krankheit ausgegeben hat.
Die Frage kann aber mit etwas Nachdenken besser formulierrt werden.
Parkgebühren bei einem Artbesuch sind wie die Fahrtkosten zum Arzt bei Krankheit Außergewöhnliche Belastungen, die bei Überschreitung eines zumutbaren Eigenanteils (4 % des zu versteuernden Einkommens) steuerwirksam (abgesetzt) werden können.
kann mann die toilettengebühr am bahnhof von der steuer absetzen?