soweit bekannt, war das GG bis 1990 nicht die Verfassung. 1.) nicht, weil die "Deutsche Einheit" nicht hergestellt und 2.) weil Berlin nicht Teil des GG war. Das GG war "Hilfverfassung" und ist es - keine Volksabstimmung - rechtlich immer noch. Aus diesem Umstand resultiert - glücklicherweise - die herausragende Stellung des BVerfG. Das BVerfG interprediert das GG i. S. einer Verfassung.
Da sind noch immer ein paar Mythen unterwegs …
Das GG war immer die Verfassung. Der erwähnte Artikel, der die Gültigkeit bzw. die Möglichkeit regelte, die Verfassung durch eine andere zu ersetzen, kam nicht zur Anwendung, da die neuen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes einfach beitraten.
Dass das deutsche Volk über eine neue Verfassung entscheiden solle, war entgegen vielfach vertretener Meinung kein Auftrag, sondern beschrieb nur die Art und Weise, wie eine neue Verfassung legitimiert werden solle. Auch hätte das nicht unbedingt einer Volksabstimmung bedurft, sondern eine Entscheidung durch die durch Wahl legitimierten Volksvertreter hätte völlig ausgereicht.
Das Letztere bildet das Erstere.
Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
um vom GG zur Verf. zu gelangen, war eigentlich ein Volksabstimmung vorgesehen. Diese gab es - wie bekannt - nicht. So wurde die BTW 1990 schlicht als Volksabstimmung gewertet (Abschluss der "Deutsche Einheit")
Deutschland hat ein Grundgesetz, das als Verfassung des Landes fungiert. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es wurde zunächst als provisorische Verfassung betrachtet, sollte jedoch später in eine endgültige Verfassung überführt werden. Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde das Grundgesetz jedoch als dauerhafte Verfassung für das vereinte Deutschland beibehalten.