Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 (Gurkenverordnung)
Ebenso wie in der EU-Qualitätsnorm vermerkt durften auch krummeGurken („Krümmung von über 20 mm auf 10 cm Länge der Gurke“), aber „nur getrennt von geraden oder leicht gebogenen Gurken“ im Handel angeboten werden. Diese Qualitätsklassenverordnung trat mit 30. Juni 1997 außer Kraft.
Gab es mal. Gibt's nicht mehr, weil von vorgestern.
Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken.
Zusammen mit vielen anderen Gemüsenormen wurde sie 2009 von der EU-Kommission abgeschafft.
Es gabe mal eine für Gurken, inzwischen aber nicht mehr. Die wurde gerne als Beispiel für verrückte Vorschriften aus Brüssel herangezogen, entsprang aber einer Forderung aus dem Handel, weil gerade Gurken sehr viel platzsparender zu trransportieren sind.