für den einzelnen Kläger
Es gilt nicht für den einzelnen Kläger
Das Verwaltungsgericht hat das Alkoholkonsumverbot nur für den Kläger aufgehoben ("inter partes"), für alle anderen gilt es weiterhin.
Am Wochenende ist kein Alkoholverbot!
Für den vor dem Münchener Verwaltungsgerichts erfolgreichen Kläger, ein Rechtsanwalt.