Für welche Person gilt das Verbot von Alkoholverzehr in München ab 23 Uhr nicht?

AS1 · 29. August 2020

Das von der Stadt München verhängte Verbot des Alkoholverzehrs in der Öffentlichkeit ab 23 Uhr gilt nicht für alle. Für wen gilt es nicht?

 

Antworten

katrin23 · 29. August 2020 · 0x hilfreich

für den einzelnen Kläger

wbs · 29. August 2020 · 0x hilfreich

Es gilt nicht für den einzelnen Kläger

biene01090 · 29. August 2020 · 0x hilfreich

Das Verwaltungsgericht hat das Alkoholkonsumverbot nur für den Kläger aufgehoben ("inter partes"), für alle anderen gilt es weiterhin.

bs-alf · 29. August 2020 · 0x hilfreich

Am Wochenende ist kein Alkoholverbot!

Mehlwurmle · 29. August 2020 · 0x hilfreich

Für den vor dem Münchener Verwaltungsgerichts erfolgreichen Kläger, ein Rechtsanwalt.

 
 

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