Auf der Abfahrt - um sich in den fliessenden Verkehr einzuordnen - NEIN. Die Spur ist nicht zum Überholen und später weiter vorne auf der Bahn wieder einfädeln gedacht. Sondern ausschließlich um die Abfahrt zu ermöglichen. Der Ausfahrvorgang darf andere nicht beeinträchtigen, z.b. wenn Stau ist sollte man sehr vorsichtig sein am Vorbeifahren an den anderen Fahrzeugen beim Verlassen der Autobahn über die Abfahrt.
Auf der Auffahrt - JA... es gilt zügig in den fließenden Verkehr einzufädeln. Das kann auch mal sein, dass ein Fahrzeug auf der Autobahn ein langsameres Tempo hat als man selbst und dann ist es erlaubt bzw. sogar Pflicht, vor diesem Fahrzeug zügig auf die Autobahn zu fahren. Allerdings immer aufpassen, dass der "fliessende" Verkehr usw. nicht behindert werden.
Man darf auf einer abbiegespur vorbei Fahren wenn man danach abbiegt. Zum Überholen nutzen iwst verboten
man darf und bei bedarf muss man
Muss man sogar...
ja, das darf man :)
Ja dieses ist erlaubt, aber nur wenn man die BAB verlassen will bzw. man auf die Bahn möchte. Nur rein zum Überholen ist verboten.
Ja, das darf man...
Ja, das ist erlaubt.