Berlin (dpa) - Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Sprössling auf einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol kauft und deswegen nach Hause muss. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Damit hat das Land Berlin erfolgreich gegen die Mutter eines Schülers ...

Kommentare

(7) federball · 11. Januar 2024
@5 Jugendliche im Alter von 16 Jahren dürfen noch keinen Alkohol wie z. B. Wodka trinken. Hier ist auch der Verkäufer in der Pflicht das zu prüfen.
(6) wimola · 10. Januar 2024
Sieben Schüler wurden zurückgeschickt? Das macht eine Klassenfahrt zwar restlos unsinnig, aber der letzte Rest der Klasse ist dann deutlich entspannter zu kontrollieren, nicht? *hüstel
(5) Chris1986 · 10. Januar 2024
@4 Vielleicht ging die Mutter davon aus, dass es hier um krankheitsbedingte Heimreise geht und nicht darum, dass zur Bestrafung heimgeschickt wird. Ob diese Möglichkeit überhaupt in dem Schreiben stand oder irgendwo definiert wa,r welches Fehlverhalten überhaupt zu einer Heimreise führt, wissen wir ja nicht. Mal abgesehen davon kann man auch darüber streiten ob man Jugendliche in dem Alter wegen Alkohol unbedingt sofort heimschicken muss. Die werden ja um die 16 sein.
(4) truck676 · 10. Januar 2024
"... obwohl sie sich im Vorfeld einer Klassenfahrt dazu verpflichtet hatte, bei einer vorzeitigen Heimreise die Kosten zu tragen." - Was gibt es da noch zu diskutieren?
(3) setto · 09. Januar 2024
Sehe ich etwas zwiegespalten: Ich gebe die Verantwortung ja eigentlich für die Reise in die Hände der Lehrer, sonst müsste ich ja mitfahren. Anders wäre es, wenn der Alkohol von Zuhause mitgebracht worden wäre. Allerdings hat sich hier die Schule fein aus der Verantwortung durch das Schreiben gezogen, so das die Zahlung gerechtfertigt ist.
(2) ticktack · 09. Januar 2024
@1 Das wäre eine gute Möglichkeit für die Mutter, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die andere wäre das Geld konsequent vom Taschengeld zu streichen. Das wäre dann auch pädagogisch wertvoll.
(1) federball · 09. Januar 2024
Waren denn alle Jugendlichen schon über 18? Wenn nicht muss ermittelt werden wer die Flaschen verkauft hat.
 
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