Wagenknecht-Bündnis fechtet Wahlergebnis an: Neue Zählung gefordert
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat am letzten Tag der Frist zur Wahlanfechtung offiziell seinen Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingereicht. Die Partei strebt eine vollständige Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl an, die am 23. Februar stattgefunden hat.
Der Hintergrund dieser Initiative ist das knappe Ergebnis der Partei, das laut amtlichem Endergebnis bei 4,981 Prozent der Zweitstimmen liegt, und damit hauchdünn an der entscheidenden Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Das Bündnis vermutet Ungenauigkeiten bei der Auszählung und geht davon aus, tatsächlich mehr als fünf Prozent erzielt zu haben, was den Einzug in den Bundestag bedeuten würde.
Nach dem Wahlprüfungsgesetz hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten nach einer Wahl einen schriftlichen Einspruch einzulegen. Insgesamt sind bereits über 800 derartige Einsprüche eingegangen, über die der Wahlprüfungsausschuss beraten wird.
Die abschließende Entscheidung liegt beim Parlament, jedoch ist eine Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht möglich.