Vorratsdatenspeicherung: Neuer Anlauf für IP-Adressenspeicherung in Deutschland
Der neu verhandelte Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, Telekommunikationsanbieter zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten. Diese Maßnahme, die den Ermittlungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung helfen soll, war aufgrund rechtlicher Unsicherheiten seit 2017 ausgesetzt.
Nun berufen sich die Parteien auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr 2024, das unter bestimmten Auflagen die Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Das Gericht stellte klar, dass EU-Mitgliedstaaten die Speicherung von IP-Adressen anordnen dürfen, solange diese nicht mit den identitätsbezogenen Daten verknüpft sind. Die Nutzung der gespeicherten Daten soll dann nur zur Bekämpfung von Straftaten unter spezifischen Bedingungen möglich sein.
Während der Regierungszeit der Ampelkoalition hatte sich das Thema bereits kontrovers entwickelt. Nancy Faeser, Bundesinnenministerin der SPD, war eine der Befürworterinnen der Speicherung, stand jedoch dem Widerstand des damaligen Justizministers Marco Buschmann von der FDP gegenüber.
Buschmann argumentierte vehement gegen die massenhafte Erfassung privater Daten und plädierte stattdessen für das Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten nur bei konkretem Verdacht gesichert werden. Das Bundeskriminalamt kritisiert jedoch die Wirksamkeit der Quick-Freeze-Methode, gerade bei schwerwiegenden Straftaten wie der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern.
Zugleich planen CDU, CSU und SPD, den Sicherheitsbehörden im Rahmen strenger rechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben erhöhte Befugnisse zu gewähren. Dies umfasst unter anderem die Quellen-TKÜ zur Bekämpfung schwerer Verbrechen sowie die Analyse öffentlich zugänglicher Internetdaten mit Hilfe Künstlicher Intelligenz.