Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes: Ein Jahr Aufschub für Europas Wirtschaft
Die Entscheidung zur Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes sorgt für gemischte Reaktionen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, die umstrittene Gesetzesinitiative um ein Jahr zu verschieben, indem sie einer Empfehlung der EU-Kommission folgten. Demnach sollen die neuen Regelungen nun erst 2028 in Kraft treten. Allerdings fehlt noch die Zustimmung des EU-Parlaments, das sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Vorschlag befassen wird.
Ursprünglich beschlossen wurde das Gesetz im Vorjahr mit dem Ziel, weltweit Menschenrechte zu stärken und Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit zur Rechenschaft zu ziehen. In der Wirtschaft stößt das Gesetz auf heftige Kritik. Viele Unternehmen beklagen, dass die neuen Regelungen übertriebene bürokratische Hürden darstellen und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas beeinträchtigen könnten.
Trotz des erklärten Ziels, menschenrechtliche Standards zu erhöhen, sehen sich Firmen mit der Herausforderung konfrontiert, die zusätzlichen Auflagen in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.