Vermittlungsfirmen im Visier: BGH prüft Erfolgsmodelle bei Medizinstudien im Ausland
Ein findiger Weg ins internationale Medizinstudium gerät ins rechtliche Kreuzfeuer. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist dabei, die Verträge von StudiMed, einem Anbieter für die Vermittlung von Medizinstudienplätzen im Ausland, genauer unter die Lupe zu nehmen. Herzstück dieser rechtlichen Betrachtung ist die Frage, ob die Vereinbarungen als Maklerverträge zu bewerten sind.
Bisher ist es so, dass das Honorar von StudiMed, das der Höhe einer Jahresstudiengebühr der entsprechenden Universität entspricht, fällig wird, sobald eine Zusage für den Studienplatz vorliegt. Das Oberlandesgericht München hatte zuvor geurteilt, dass dies den Auftraggeber unangemessen benachteiligt, da das Risiko eines Universitätsvertrages typisch für Maklerverträge sei. Dies schränkt die Freiheit der Studienplatzwahl erheblich ein.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte, dass jeder Vertragstyp spezifische Elemente beinhaltet und der Schwerpunkt entscheidend für die Vertragsart ist. Sollte der BGH zum Schluss kommen, das Maklerrecht gelte, würde die aktuelle Vereinbarung als wohl unangemessen eingestuft werden. Ein Urteil wird erst nach umfassender Prüfung erwartet.
Vermittlungsdienste wie StudiMed erfreuen sich steigender Beliebtheit unter denjenigen, die in Deutschland keinen Medizinplatz aufgrund ungenügender Abiturnoten erhalten. Diese Anbieter kümmern sich um alle Bewerbungsprozeduren und bieten umfassende Vorbereitung auf naturwissenschaftliche Aufnahmeprüfungen an. Bei Erfolg liegt das Honorar zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Hendrik Loll, Geschäftsführer von StudiMed, hebt insbesondere den Beratungs- und Betreuungsaufwand hervor, der über den klassischen Maklerservice hinausgeht.
Die rechtliche Landschaft bleibt vorerst uneinheitlich. Nachdem ein Student seinen Vertrag mit StudiMed im Jahr 2022 gekündigt hatte, forderte das Unternehmen 11.200 Euro für seine Dienste. Da das Oberlandesgericht München in diesem speziellen Fall eine andere Entscheidung traf als andere Gerichte, ist der Weg zur Revision am BGH eröffnet. Hier wird nun ein wegweisendes Urteil erwartet, das Klarheit schaffen könnte.