Verfassungsgericht prüft Soli: Ein Urteil mit Sprengkraft für die Staatskasse
Mit Spannung erwarten politische Kreise und Finanzexperten die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag. Die Richter des Zweiten Senats sollen am Mittwoch ihr Urteil über die seit Jahren umstrittene steuerliche Abgabe verkünden, nachdem sechs Politiker der FDP eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten. Diese könnte bei einer Aufhebung des Soli zum Dominostein werden, der den Bundeshaushalt erheblich erschüttern könnte, fließen doch jährlich Milliarden aus diesem Zuschlag in die Kassen.
Der Solidaritätszuschlag, eingeführt als finanzielle Antwort auf die deutsche Wiedervereinigung, erhebt sich auf Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge und liegt bei 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Eine Reform im Jahr 2021 schaffte den Soli für 90 Prozent der Steuerzahler ab; seither trifft er überwiegend Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger.
Die FDP-Politiker argumentieren, der Soli habe seit dem Ende des Solidarpakts II und damit der befristeten Transfers an die ostdeutschen Bundesländer seine verfassungsrechtliche Grundlage verloren. Ihre Kritik richtet sich auch an die dem Soli inhärente Ungleichbehandlung von Einkommensbeziehern unterschiedlicher Art. Wie das Gericht entscheidet, könnte weitreichende politische und finanzielle Implikationen haben.