Union zweifelt an Verfassungskonformität des Haushaltsentwurfs der Ampel-Koalition
Zu Beginn der Haushaltswoche im Bundestag äußert die Union erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Etatentwurf der Ampel-Koalition. „Sowohl finanzielle als auch rechtliche Risiken sind erheblich“, betonte der Haushaltsexperte Christian Haase. Er kritisierte, dass der Haushaltsausgleich manipuliert werde, um die Legislaturperiode zu überstehen und eigene Prioritäten durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Haushaltsgrundsätze. Ein von der Union in Auftrag gegebenes Gutachten des Verfassungsrechtlers Hanno Kube, über das die „Rheinische Post“ zuerst berichtete, stellt diesen Vorwurf deutlich heraus. Laut dem Gutachten, welches auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist die sogenannte globale Minderausgabe mit zwölf Milliarden Euro außerordentlich hoch angesetzt. Die Bundesregierung spekuliert darauf, dass die Ministerien ihre ihnen zustehenden Gelder nicht vollständig abrufen werden - was zwar immer wieder vorkommt, aber in jener Größenordnung „sehr deutlich über den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit“ liegt, so Kube. Auch die geplante Buchung von Eigenkapitalspritzen und Darlehen an die Deutsche Bahn außerhalb der Schuldenbremse wird kritisch gesehen. Ebenso zweifelhaft sind die Annahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der damit verbundenen Ausgaben für das Bürgergeld. Die prognostizierte globale Mehreinnahme von rund 6,9 Milliarden Euro werfe ebenfalls verfassungsrechtliche Fragen auf. Hier geht die Bundesregierung davon aus, dass die Wachstumsinitiative zu höheren Steuereinnahmen führen wird, obwohl der tatsächliche Effekt dieser Maßnahmen noch unklar ist.