Berlin (dpa) - Im neuen Jahr soll das Bürgergeld das bisherige Hartz IV ablösen. Doch der Zeitplan könnte ins Wackeln geraten. Die Union hat zum Wochenbeginn mit weiterer Kritik nachgelegt und Änderungen gefordert. Die bisherigen Bürgergeldpläne der Ampel-Koalition gingen in die «grundfalsche ...

Kommentare

(24) locke · 01. November 2022
@22 ironie ist in diesem Fall wohl eher Kontraproduktiv da es wohl Leute gibt die glauben irgendwas wichtiges gefunden zu haben was in der Grundfrage ein Problem aufrufen würde. Ich hatte ja drum gebeten mir den passus zu erläutern der in unserem Thema an den ersten beiden Sätzen etwas ändert. Ich bin nicht mit der rosaroten Brille unterwegs aber würde gern eine Erklärung haben wenn jemand behauptet das ich was falsch verstehe. Man lernt ja nie aus :)
(23) oberhoschi · 01. November 2022
Sorry, aber nach "Das Wichtigste in Kürze: Eine Abfindung, die Du bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses bekommst, wird nicht auf Dein Ar­beits­lo­sen­geld I angerechnet." Muss ich auch nicht weiter lesen.
(22) wazzor · 01. November 2022
@21 Ich lese auch immer nur 2 Sätze von Verträgen, Büchern, Artikeln usw. Spart wesentlich mehr Zeit. Leider entgeht mir pausenlos das wesentliche. Deshalb lese ich jetzt nur noch die Überschriften um genau informiert zu sein *Ironie off*
(21) locke · 31. Oktober 2022
@20 Was soll ich denn weiter lesen, die ersten 2 Sätze sagen alles aus was man in diesem Zusammenhang wissen muss. Gib mir bitte einen Hinweis was ich daran nicht richtig verstehe
(20) wimola · 31. Oktober 2022
@19) Danke für Deine netten Worte. Vielleicht liest Du alles?
(19) locke · 31. Oktober 2022
@18 Wenn man mit irgendwelchen dummen Links Antworten muss dann sollte man sich das vorher auch durchlesen. Abfindung wird nicht angerechnet es sei denn man macht einen Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfristen
(18) wimola · 31. Oktober 2022
@16) Eine Abfindung wird ggf. auf das ALG I angerechnet ...<link>
(17) locke · 31. Oktober 2022
Arrogant finde ich es übrigens auf die Bezahlung die man wo auch immer hatte zu bestehen auch wenn der Job eventuell viel weniger Wert ist, das ist wie bei den langzeit Arbeitslosen die wenigstens 20 €uro Stundenlohn haben müssen.
(16) locke · 31. Oktober 2022
Mit der Abfindung kann man dann wohl auch in kauf nehmen das man beim nächstem Arbeitgeber etwas schlechter verdient.
(15) locke · 31. Oktober 2022
@14 Ich bin zwar nicht ü60 sondern erst 59! Das es kein Zuckerschlecken ist 60 oder 67 % zu bekommen ist schon klar aber sich auf den Standpunkt zu stellen ich muss immer so weiter bezahlt werden wie ich es irgendwann mal erreicht habe. Wenn ich nach 30 Jahren entlassen werde hat es ja wahrscheinlich einen Grund. Wenn der Arbeitgeber sein Personal einfach nur verjüngen möchte dann wird es eine Abfindung geben.
(14) knueppel · 31. Oktober 2022
@12 Wenn jemand z.B. 10, 20 oder gar über 30 Jahre lang eingezahlt hat, ist es ja wohl ein schlechter Witz, denjenigen mit 15 Monaten Leistungsbezug (60-67 % des letzten Gehalts) abzuspeisen. Dein Spruch von wegen "Innerhalb von 15 Monaten sollte ja wohl jeder wieder was finden, zur Not für 500 Euro weniger", strotzt nur so vor Ignoranz und Arroganz. Abgesehen davon, dass Du damit Lohndumping legitimierst, sind solche Pauschaldiagnosen lächerlich. Erzähl das mal Leuten ü60.
(13) k293295 · 31. Oktober 2022
@12: Dann mal viel Spaß auf der Gehaltstreppe abwärts.
(12) locke · 31. Oktober 2022
@7 Warum sollte jedem klar sein das ALG1 eine zu kurze Laufzeit hat? Würde ich jetzt arbeitslos dann hätte ich wohl Anspruch auf mindestens 15 Monate ALG1 und da sollte ja wohl möglich sein einen neuen Job zu finden. Möglicherweise müsste ich auch ein paar Abstriche machen und mal für 500 €uro weniger arbeiten.
(11) k293295 · 31. Oktober 2022
Es gibt im Bundesrat nur EIN Land, das keine Ampelpartei in der Landesregierung hat: Bayern. Eine Blockade durch die Union sollte damit unmöglich sein.
(10) Blade · 31. Oktober 2022
@9 Achja?!
(9) knueppel · 31. Oktober 2022
@8 Realitätsfernes und obendrein überhebliches Geschwafel! Und unter welchen Bedingungen ist aus deiner Sicht wahrscheinlich auch von eher sekundärer Wichtigkeit?!
(8) Blade · 31. Oktober 2022
Witzig wer heute noch keine Arbeit findet, von A-Z wird alles in allen Altersklassen gesucht... Mit und ohne Ausbildung
(7) knueppel · 31. Oktober 2022
@3 Dass die Bezugszeiträume beim ALG1 viel zu kurz bemessen sind, dürfte wohl kaum wer bestreiten wollen. Auch diesbezüglich wäre ein BGE eine Lösung.
(6) Pontius · 31. Oktober 2022
@5 In Zeiten, in denen sogar Rentner zurückgeholt werden, scheint es wohl doch Bedarf auch an 60-jährigen zu geben.
(5) treichel · 31. Oktober 2022
@4: Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, mit um die 60? Da haben Arbeitgeber nur ein müdes Lächeln.
(4) Pontius · 31. Oktober 2022
@3 Nur hat derjenige, der noch nie gearbeitet hat, keine 2 Jahre ALG I erhalten. Bezieht sich die Kritik darauf, dass man innerhalb dieser 2 Jahre keinerlei Chance hatte, einen neuen Arbeitsplatz zu finden?
(3) treichel · 31. Oktober 2022
...und ich finde es widerlich, wenn man nach jahrzehntelanger Arbeit nach einem/zwei Jahr/en Arbeitslosigkeit finanziell auf dieselbe Stufe gestellt wird wie jemand, der u.U. noch nie in Deutschland gearbeitet hat.
(2) Moritzo · 31. Oktober 2022
Zitat: «Wer arbeitet, muss mehr haben, als der, der arbeiten kann und es nicht tut», Zitat Ende. Und wieder wirft Czaja alle Hartz4- und Grundsicherungsempfänger (auch im Alter, darunter auch Rentner deren Rente und Aufstocker, deren Lohn nicht reicht) in einen Topf und stellt sie als Arbeitsunwillig da. Die Union ist aktuell der Treiber für mögliche soziale Unruhen. Einfach nur widerlich.
(1) Folkman · 31. Oktober 2022
Wenn sich die ewigggestrige Union der überwiegend sinnvollen Reform von Hartz widersetzt, sollte sie dafür auch ähnlich bestraft werden, wie damals die SPD für dessen Einführung...
 
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